Kündigungen zum Jahresende – Tipps für Arbeitgeber

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Kündigung um die Weihnachtszeit: Was ist arbeitsrechtlich erlaubt, was ist sinnvoll, was ist ethisch fragwürdig? Dazu der Kündigungsexperte Anwalt Bredereck:


Eine Kündigung an, kurz vor oder kurz nach Weihnachten ist rechtlich grundsätzlich erlaubt. Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, ist die Kündigung deshalb weder treuwidrig, noch sind arbeitsrechtliche Normen ersichtlich, gegen die sie deshalb verstoßen könnte. Allein: Früher war es unüblich, Kündigungen nahe an Weihnachten auszusprechen. Es gab einen Konsens, dass man Arbeitnehmern und ihren Familien die Belastungen einer Kündigung zu Weihnachten nicht zumuten wollte.


Das hat sich geändert. Fanden früher die letzten Kündigungen des Jahres üblicherweise im November statt, wird im Dezember jetzt grundsätzlich genauso viel gekündigt, wie in den Monaten davor. Zwei Aspekte sollte der Arbeitgeber dabei bedenken:


1. Kündigungsfristen


Sind für den Arbeitgeber bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten, beispielsweise zum Quartalsende bis zum 31.03.2024 oder zum Halbjahresende bis zum 30.06.2024, muss der Arbeitgeber handeln – und die Kündigungen regelmäßig noch vor Jahresende aussprechen, um nicht drei beziehungsweise sechs Monate zu verlieren. Falls es aber nur um einen Monat geht, den der Arbeitgeber bei einer Kündigung im Dezember hinzugewinnt, rate ich grundsätzlich dazu, die Kündigung auf den Beginn des neuen Jahres hinauszuschieben. Das liegt an folgendem:


2. Ethische Bedenken und Ansehen des Arbeitgebers in der Belegschaft


Eine Kündigung zur Weihnachtszeit sorgt mindestens für ein Stirnrunzeln in der Belegschaft. Jeder weiß, wie stressbelastet das Jahresende ist, und wie angespannt viele Menschen zu Weihnachten sind. Eine Kündigung kann man da keinem wünschen. Gehen zu Weihnachten trotzdem Kündigungen raus, werden sich die Kollegen fragen, wie der Arbeitgeber in Zukunft mit ihnen umgehen wird. Doch nicht nur in der Belegschaft kann das Ansehen des Arbeitgebers sinken: Solche Kündigungen sprechen sich nicht selten auch auf dem Arbeitsmarkt herum. Interessierte Fachkräfte könnte das von einer Bewerbung abschrecken.


Fachanwaltstipps für Arbeitgeber: Falls Sie sich bei Ihren Kündigungsfristen unsicher sind, sollten Sie vor der Kündigung einen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und sich beraten lassen. Ich biete dazu eine telefonische Beratung während der gesamten Woche vor Weihnachten an. Sicherheitshalber sollten Sie Ihre Kündigung von einem Anwalt durchführen lassen. In dem Fall sollten Sie meine Kanzlei bis einschließlich Dienstag, den 19.12.2023, angerufen haben, damit die Zustellung im Dezember erfolgen kann.


Eine Kündigung durch einen Anwalt vermeidet zumindest Probleme bei der Zustellung – eine häufige Fehlerquelle der Kündigung. Jedenfalls sinkt die Fehleranfälligkeit der Zustellung deutlich, wenn Sie sich vor der Kündigung beraten lassen.


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Das Ersttelefonat dazu ist bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich. Rufen Sie in seiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht an und vereinbaren Sie einen Telefontermin.


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