Kündigungsfalle: Datenschutzverstoß

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Im Fall eines Datenlecks riskieren Unternehmen unter Umständen hohe Geldbußen wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften. Jedenfalls nehmen Unternehmen Datenschutzverstöße, namentlich die unerlaubte Weitergabe von Kundendaten durch ihre Mitarbeiter, sehr ernst – und kündigen den darin verwickelten Mitarbeitern deshalb mitunter fristlos. Damit signalisiert man Kunden und Öffentlichkeit: Der Datenschutz hat bei uns Priorität, wir handeln bei Verstößen sofort.

So ist wohl beispielsweise Amazon vorgegangen, als es Arbeitnehmern wegen der mutmaßlich unerlaubten Weitergabe von Kundendaten gekündigt hat – und betroffene Kunden über diese Vorgehensweise per Mail in Kenntnis gesetzt hat. Darüber berichtet die IT-Newsseite Golem in einem Artikel vom 28.10.2020.

Diese Vorgehensweise von Arbeitgebern kann für Arbeitnehmer zur Kündigungsfalle werden. Warum das so ist, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Zunächst: Wer Kundendaten unerlaubt weitergibt und sich dadurch einen finanziellen Vorteil verschafft, weil jemand ihm diese Daten beispielsweise „abkauft“, der muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Arbeitnehmer, die das tun, zerstören regelmäßig ihr Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber und begehen darüber hinaus regelmäßig auch eine Straftat. Arbeitsrechtlich wird das ähnlich streng bewertet, wie ein Diebstahl oder eine Unterschlagung zu Lasten des Arbeitgebers, wofür einem ebenfalls regelmäßig fristlos gekündigt werden darf.

So weit, so klar. Nun ist es aber so, dass dem Arbeitgeber bei Datenschutzverstößen zum Teil erhebliche Bußgelder, mitunter in Millionenhöhe, drohen.

Mehr noch: Bußgelder können gegebenenfalls auch bei einer fahrlässigen Weitergabe von Daten durch Mitarbeiter verhängt werden. Und eine solche fahrlässige Weitergabe kann schnell passieren, besonders im Homeoffice, zumal möglicherweise Familienmitglieder und Mitbewohner Zugang zum selben Computer haben, mit dem der Arbeitnehmer im Homeoffice arbeitet.

Da Unternehmen hohe Bußgelder regelmäßig dann drohen, wenn sie den Datenschutzverstoß verheimlichen, ist es denkbar, dass manch ein Arbeitgeber den beteiligten Mitarbeitern auch dann umgehend fristlos kündigt, wenn nur ein fahrlässiges Verhalten in Frage kommt. Wegen des hohen Schadens, der ihnen durch Bußgelder und gegebenenfalls auch durch einen Imageschaden droht, kann man sich vorstellen, dass sie jeden Anschein, sie blieben untätig, verhindern wollen.

Arbeitnehmertipp: Achten Sie darauf, dass Sie alle Regeln betreffend den Datenschutz einhalten – auch und besonders im Homeoffice. Wem auffällt, dass er aus Versehen einen Datenschutzverstoß begangen haben könnte, sollte das regelmäßig umgehend seinem Arbeitgeber transparent machen. Im Zweifel kann es aber das Beste sein, sich zuerst mit einem Anwalt über die Vorgehensweise abzustimmen.

Im Fall einer Kündigung sollte man umgehend einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und die Aussichten einer Kündigungsschutzklage prüfen lassen.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen, Änderungskündigungen, im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen, und in strafrechtlichen Belangen mit arbeitsrechtlichem Bezug.

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