Was mache ich bei einer langen Kündigungsfrist?

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Die Mindestfrist nach der Probezeit beträgt 4 Wochen zum 15. oder Letzten eines Monats. Diese gesetzliche Kündigungsfrist verlängert sich mit der Dauer der Beschäftigung nach 2, 5, 8, 12, 15 und 18 Jahren (§ 622 BGB).  Die Verlängerung gilt aber nur für den Arbeitgeber. 

Zulässig ist es allerdings, die gleichen Fisten für die Kündigung des Arbeitnehmers zu vereinbaren. Auch eine abweichende Regelung ist möglich, sofern die gesetzlichen Fristen nicht unterschritten werden. 

Gerade Fachkräfte werden gerne durch lange Fristen gebunden. Das gibt Sicherheit, erschwert aber auch einen Wechsel. Unklar ist, wie lange eine vertragliche Verlängerung der Frist sein darf. Unzulässig ist jedenfalls eine Kündigungsfrist von 3 Jahren. 

Aber auch schon eine (zulässige) Frist von 6 oder 12 Monaten kann das berufliche Fortkommen erheblich behindern. – Ein neuer Job ist in Aussicht – Konditionen super, aber die kurzfristige Aufnahme ist Voraussetzung. 

Was tun?

Die beste Option ist ein Aufhebungsvertrag, wenn der alte Arbeitgeber mitspielt.

Ansonsten bleibt Ihnen nur die vertragstreue Kündigung und ggf. der Verzicht auf den angebotenen Arbeitsplatz. Als gefragte Fachkraft findet man hoffentlich innerhalb der Kündigungsfrist eine neue Anstellung. – Aber das Risiko bleibt.

Oder Sie kündigen außerordentlich aus wichtigem Grund. Die Anforderungen sind aber überaus hoch. In Betracht kommen schwere Vertragsverstöße des Arbeitgebers oder gesundheitliche Gefahren. 

Sonst bleibt nur die vertragswidrige Kündigung. Aber Vorsicht: 

Der Arbeitgeber kann evtl. Schadensersatz fordern. Das können schnell fünfstellige Beträge werden, auch wenn der ersparte Arbeitslohn abgezogen werden muss.

Trotzdem gibt es Möglichkeiten, auch solche Situationen zu meistern – z. B. über eine Rück-Absicherung durch den neuen Arbeitgeber oder durch ein eigenes Risikomanagement. Das erfordert aber eine sorgfältige Beratung und Betreuung. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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