Kündigungsschutzklage: Muss man sich schlecht fühlen, wenn man seinen Arbeitgeber verklagt?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Arbeitnehmer haben bis zu ihrer Kündigung einen Leidensweg hinter sich. Man hat sich aufgeopfert für den Arbeitgeber, sich mit ihm identifiziert; man hat Vertrauensverhältnisse aufgebaut und manche Freundschaft geschlossen; man hat um den Arbeitsplatz gekämpft – und trotzdem die Kündigung bekommen.

Gegen diesen Arbeitgeber soll man nun vor Gericht ziehen? Da ist es nur verständlich, wenn manch einen das Gewissen plagt. Wie man damit aus Sicht eines Anwalts umgehen sollte, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

An Kündigungsschutzklagen sollte man nüchtern und wirtschaftlich herangehen – auch Arbeitgeber gehen so vor. Emotionen sind dort kein guter Ratgeber. Nach einer Kündigung sollte es dem Arbeitnehmer um folgendes gehen: Dass er seinen Kündigungsschutz so teuer, wie möglich an seinen Arbeitgeber verkauft.

In den meisten Fällen ist es das Beste, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf eine Abfindung einigen: Der Arbeitnehmer bekommt einen Ausgleich für den Verlust seines Kündigungsschutzes, den er über Jahre aufgebaut hat, und den er auf absehbare Zeit so meist nicht wieder bekommt. Der Arbeitgeber verhindert mit einem Abfindungsvergleich, dass er seinem alten Arbeitnehmer viele Monate Gehalt nachzahlen und ihn wieder einstellen muss.

Eine Abfindung bekommt der Arbeitnehmer aber regelmäßig nur, wenn er rechtzeitig Kündigungsschutzklage einreicht. Nur vor Gericht kann der Arbeitnehmer seinen Kündigungsschutz ausspielen und sich in eine starke Verhandlungsposition bringen, aus der heraus sich hohe Abfindungen erreichen lassen.

Verzichtet der Arbeitnehmer auf die Klage, wird sein Kündigungsschutz wertlos. Er verschenkt damit regelrecht Geld an seinen Arbeitgeber.

Wenn der Arbeitnehmer nach der Kündigung aber zu einem Anwalt geht und sich, nach entsprechender Beratung, für die Klage entscheidet, kann er regelmäßig eine Abfindung erreichen, und seine arbeitsvertraglichen Rechte durchsetzen. 

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