Kündigungsschutzklage: SO sparen Sie an der Abfindung (Tipps für Arbeitgeber)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Vor Gericht erfahren viele Arbeitgeber, dass ihr Kündigungsgrund wahrscheinlich nicht anerkannt wird. Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, sich mit dem Arbeitnehmer auf eine Abfindungszahlung einigen, oder er riskiert den Prozessverlust, mit den damit verbundenen finanziellen Nachteilen. Das Gesetz sieht hier eine weitere Option vor, die, richtig durchgeführt, dem Arbeitgeber viel Geld einsparen kann. Welche das ist, sagt der Kündigungsexperte Anwalt Bredereck:


Die Rede ist vom arbeitgeberseitigen Auflösungsantrag nach Paragraph neun des Kündigungsschutzgesetzes. Demnach kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Gericht beantragen. Kommt das Gericht dem nach, verurteilt es den Arbeitgeber zur Zahlung einer „angemessenen“ Abfindung, in der Regel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.


Welche Voraussetzungen gelten für diesen Antrag?


Dazu steht in der oben genannten Norm: Es müssen "Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen.“ Anders ausgedrückt: Das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und seinem Mitarbeiter muss zerrüttet sein, daher wird dieser Antrag auch „Zerrüttungsantrag“ genannt. Die Gründe für die Zerrüttung muss der Arbeitgeber im Prozess vortragen. 


Oft ergeben sich die Gründe aus dem Verhalten des Arbeitnehmers, oder aus dem, was er dem Arbeitgeber gegenüber oder über ihn äußert. Die Schriftsätze des Arbeitnehmeranwalts im Kündigungsschutzprozess enthalten nicht selten Äußerungen, die nach Überzeugung des Gerichts zur Zerrüttung führen. Vertrete ich beispielsweise einen gekündigten Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht, rate ich ihm, vor Gericht ruhig zu bleiben und jede Verletzung der Höflichkeitsetikette zu vermeiden. Auch sollten Arbeitnehmer-Schriftsätze sich nicht im Umgangston vergreifen und den Arbeitgeber herabwürdigen oder persönlich angreifen. All das kann als Grundlage einer Zerrüttung gesehen werden.


Warum ist dieser Antrag vorteilhaft für den Arbeitgeber?


Für den Arbeitgeber ist der Zerrüttungsantrag, wenn er Erfolg hat, regelmäßig ein Glücksfall. Denn die Abfindung, die das Gericht wegen Zerrüttung für angemessen hält, ist meist deutlich geringer, als die Summe, die der Arbeitnehmer bei einem zu erwartenden Erfolg der Kündigungsschutzklage vom Arbeitgeber regelmäßig einfordern kann. Hat man es auf Arbeitnehmerseite mit einem erfahrenen Kündigungsexperten zu tun, zahlen Arbeitgeber nicht selten deutlich mehr als ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei kurzen Beschäftigungsverhältnissen sind mitunter drei bis fünf Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr keine Seltenheit. Solche Abfindungen kann der Arbeitgeber mit einem erfolgreichen Zerrüttungsantrag verhindern.


Fachanwaltstipps für Arbeitgeber: Nutzt der Arbeitnehmer den Prozess, um „Dampf abzulassen“ und dem Arbeitgeber „endlich die Meinung zu sagen“, werden nicht selten Sachen gesagt, die eine weitere Zusammenarbeit am Arbeitsplatz unmöglich machen. Dasselbe gilt, wenn der Anwalt der Gegenseite seinem Mandanten durch markante Äußerungen und verbale Ausfälle imponieren will, beziehungsweise wenn der Arbeitnehmer das von seinem Anwalt einfordert. Falls Sie einen Zerrüttungsantrag stellen wollen, sollten Sie den Arbeitnehmer und seinen Anwalt dabei jedenfalls nicht stoppen.


Prüfen Sie, ob solche Äußerungen und solches Verhalten nicht Grundlage für einen Zerrüttungsantrag sein können. Einen Zerrüttungsantrag sollten Sie im Prozess vor allem stellen, wenn es um pflichtwidriges Verhalten des Arbeitnehmers geht. Allerdings kommt es auch in Prozessen wegen anderer Kündigungen oft zu gegenseitigen Vorwürfen, so dass sich der Antrag für den Arbeitgeber auch hier lohnen kann.


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