Kunst als Kapitalanlage – Chancen und Risiken

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Kunst wird seit jeher als Anschauungs- und Forschungsobjekt, zur seelischen Erbauung, aber auch als Kapitalanlage geschätzt. Gerade letzterer Aspekt hat in den zurückliegenden Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen.

Kapitalanleger setzen in der Hoffnung oder gar (vermeintlich) sicheren Erwartung der Mehrung oder zumindest des Erhalts ihres Vermögens auf Kunst. Publikumswirksame Kunstauktionen, welche für Werke bekannter Meister immer höhere Rekorderlöse erzielen, befördern diese Erwartung. Die vielversprechende Wertentwicklung der Werke auch mancher zeitgenössischer Künstler tut ihr Übriges, um erhebliche Mittel in den Kunstmarkt fließen zu lassen.

Privatpersonen, die zwar an Kunst interessiert sind, jedoch über keine ausgeprägte eigene Expertise in diesem Bereich verfügen, sollten hier Vorsicht walten lassen. So ist es für Laien ausgesprochen schwierig, wenn nicht gar unmöglich, den Wert bzw. die realistisch zu erwartende Wertentwicklung eines Kunstwerkes selbst einzuschätzen. Für manchen allzu geschäftstüchtigen, um nicht zu sagen, windigen Anbieter, stellt die Bereitschaft eines vermögenden Laien, größere Beträge für den Kunsterwerb aufzuwenden, zuweilen eine große Versuchung dar, in dieser Konstellation überproportional und nicht im Interesse des Kunden zu profitieren.

Hier ist nicht nur an bekannte Kunstfälschungen zu denken, sondern auch an schlicht unbrauchbare Empfehlungen, nicht fundierte oder gar betrügerische Einschätzungen von Kunstobjekten. Erwerber von Kunstobjekten sollten daher immer mindestens eine unabhängige Einschätzung (eines nicht von dem anbietenden Kunsthändler empfohlenen Experten) vornehmen lassen. Auf diese Weise lässt sich das Risiko einer Fehlinvestition deutlich verringern.

Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das erworbene Objekt wertlos bzw. nicht annähernd den Kaufpreis wert ist, so sind die Erwerber nicht schutzlos. Zwar gelten in diesem Bereich nicht die spezialgesetzlichen Regelungen für Kapitalanlagen oder die Grundsätze der Prospekthaftung. Auch ein Kunsthändler muss jedoch wahrheitsgemäße Angaben über die von ihm vertriebenen Objekte machen. Auch ein Kunstwerk kann sittenwidrig überteuert sein, mit der Folge, dass der Erwerb unwirksam und der Kaufpreis daher zurückzuerstatten ist.

Wer nach dem Erwerb eines Kunstwerks den Eindruck gewinnt, dass er schlecht beraten wurde und das erworbene Objekt seinen Preis nicht wert ist, sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Dethloff bietet als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht die Beratung und Vertretung von Anlegern auch im Bereich des Kunsterwerbs an.



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