Kuntze Mayer & Beyer mahnen i. A. v. AdSimple die illegale Verwendung einer Datenschutzerklärung ab

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer mahnen im Auftrag der AdSimple GmbH aus Österreich die vermeintlich illegale Nutzung einer Datenschutzerklärung, die durch einen sog. Datenschutzgenerator auf der Webseite adsimple.de erstellt worden ist, ab. 

Wir berichteten bereits über eine Abmahnung durch die Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer für die AdSimple GmbH. 

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuntze-mayer-beyer-abmahnung-fuer-adsimple-gmbh-wg-illegaler-nutzung-einer-datenschutzerklaerung_155480.html

Es handelt sich wiederum um einen vergleichbaren Fall. Der Abgemahnte hat sich über den kostenlosen Datenschutzgenerator auf adsimple.de eine Datenschutzerklärung erstellt und sich mit anklicken eines Häkchens mit folgendem Zusatz einverstanden erklärt:

„Ich bestätige hiermit, die erzeugten Datenschutztexte nur samt Quellverweis und Links online zu stellen“.

Der Abgemahnte soll daraufhin die Datenschutzerklärung auf seiner Seite genutzt haben ohne einen entsprechenden Quellverweis oder Link. Durch diese vermeintlich illegale Nutzung leiten die Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer folgende Verstöße ab:

  • Verstöße gegen das Urheberrecht: Vervielfältigung §16 UrhG, Verbreitung §17 UrhG und öffentliche Zugänglichmachung §19 UrhG
  • Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Insgesamt machen die Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer folgende Ansprüche geltend:

  • Einfügung der Quellenbezeichnung durch den Abgemahnten auf seiner Webseite
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über die Textnutzung
  • Kostenforderung in Höhe von 2.659,- €. Diese setzt sich zusammen aus dem Schadensersatz in Höhe von 1.500,- €, dem Ersatz der erforderlichen Aufwendungen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.064,00,- € und den Recherchekosten in Höhe von 95,- €

Am Ende der Abmahnung wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot unterbreitet zur Zahlung eines pauschalen Gesamtbetrages von 1.500,- €, sofern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird.

Was ist zu tun?

Zunächst einmal sollten Sie nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung abgeben und auch kein Geld überweisen. 

Es muss eine Prüfung erfolgen, ob die Ansprüche der AdSimple GmbH dem Grunde nach bestehen und dann erfolgt die Prüfung, ob die Zahlungsansprüche in der Höhe angemessen sind. 

Ansprüche aus Urheberrecht

Fraglich ist schon, ob die Ansprüche aus Urheberrecht dem Grunde nach bestehen. Es müsste sich bei der Datenschutzerklärung um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handeln. Sollte es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handeln, dann ist die Höhe der geforderten Zahlungsansprüche zu begutachten. 

Es werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.064,- € gefordert, die nach einem Streitwert von 16.595,- € und einer 1,5 Geschäftsgebühr berechnet werden.

Nach unserer Einschätzung kann der Streitwert für die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 16.595,- € zu hoch angesetzt sein. Ferner kann die angesetzte Geschäftsgebühr zu hoch sein. Außerdem kann auch der Schadensersatz für eine kostenlose Software mit 1.500,- € zu hoch bemessen sein. 

Zu unserer Kanzlei

Wir beraten unsere Mandanten bundesweit auf den Gebieten des Urheber-, Medien- und IT Rechts. 

Als Fachanwalt im Urheber- und Medienrecht und im Informationstechnologierecht (IT-Recht) habe ich die Expertise aus über 10.000 Abmahnungen und kann Ihnen mit einer gezielten Strategie zu einem adäquaten Ergebnis verhelfen.

Sie haben ebenfalls eine Abmahnung der AdSimple GmbH erhalten? Kein Problem! Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch an, schreiben Sie uns eine E-Mail mit der Angabe einer Rückrufnummer und Ihrer Abmahnung oder nutzen Sie das Kontaktformular auf anwalt.de unter der Angabe Ihrer Daten. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema