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Kurz und knapp 75 (Medizinrecht, Unterhaltsrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Vorsicht bei Selbstzahlerklausel

Kassenpatienten, die im Rahmen eines Klinikaufenthalts einen Behandlungsvertrag mit einer Selbstzahlerklausel unterschreiben, müssen die Krankenhauskosten selbst tragen.

Durch diese Selbstzahlerklausel verpflichtet sich der Patient, die Kosten für die Behandlung aus eigener Tasche zu bezahlen. Eine Erstattung durch die Krankenkasse kommt dann nicht mehr in Betracht, hat das Sozialgericht Wiesbaden vor kurzem bestätigt. (Az.: S 17 KR 296/07)

Detektivkosten im Unterhaltsprozess

Ein unterhaltspflichtiger Mann beauftragte einen Detektiv, um zu ermitteln, ob seine Ex-Frau in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt. Denn dann müsste er ihr keinen Unterhalt mehr zahlen. Zur Überwachung nutzte der Detektiv auch einen heimlich installierten GPS-Sender.

Im erfolgreichen Unterhaltsprozess konnte der Ex-Mann zwar die Kosten für den Detektiv geltend machen, nicht aber die für den Einsatz des unzulässigen GPS-Geräts. (OLG Oldenburg, Az.: 13 WF 93/08)

Keine Rundfunkgebühren für Student

Ein Student hat vor dem Verwaltungsgericht Münster erfolgreich gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren geklagt. Für seinen internetfähigen Computer forderte die GEZ von ihm Rundfunkgebühren.

Bei herkömmlichen Empfangsgeräten wird eine Gebührenpflicht allein durch den schlichten Besitz ausgelöst. Diese Grundsätze für das Bereithalten zum Empfang können nach Ansicht des Gerichts aber nicht auf multifunktionale PCs übertragen werden. (Az. 7 K 1473/07)

Belehrungspflicht bei Hausratversicherung

Mithilfe einer Hausratversicherung kann man sich auch für Schäden aus Einbruch und Diebstahl versichern. Der Anbieter ist dazu verpflichtet, den Versicherten über seine Mitwirkungspflichten zu informieren.

Nur wenn der Versicherte darüber belehrt wurde, kann die Versicherung bei einer Verletzung der Mitwirkungspflicht die Leistung verweigern. Das hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung kürzlich bestätigt. (Az.: IV ZR 317/05)

(WEL)


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