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Kurz und knapp 4 (Schmerzensgeldrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Datenschutz, Vertragsrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Höheres Schmerzensgeld für Jugendliche 

Kinder und Jugendliche können für dauerhafte Schäden unter Umständen ein höheres Schmerzensgeld beanspruchen. Das OLG Köln sprach einem Jugendlichen 6.000 Euro Schmerzensgeld zu, der zwei Schneidezähne verloren hatte, als er in eine Schlägerei zwischen anderen Jugendlichen geraten war. (Az.: 19 U 37/06)

Das Schmerzensgeld ist so zu bemessen, dass es der Art, Dauer und dem Ausmaß der Verletzung und Beeinträchtigung entspricht.

Mitbestimmungsrecht bei 1-Euro-Jobs

Bei der Einstellung von Erwerbslosen auf Ein-Euro-Basis hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht und muss insbesondere überprüfen, dass durch die Einstellung der Ein-Euro-Kräfte keine regulären Arbeitsmöglichkeiten gefährdet werden. Dies bestätigte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21.03.2007, Az.: 6 P 4.06 u. 8.06.

Auch bei nicht-staatlichen Unternehmen hat der Betriebsrat gemäß § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht.

Tuning der Versicherung melden 

Wird am Auto nach dem Abschluss der Kfz-Versicherung ein Tuning vorgenommen, muss der Versicherte die Veränderungen seiner Versicherung melden. Unterlässt er dies, setzt er damit seinen Versicherungsschutz aufs Spiel und muss bei einem Unfall selbst die Kosten übernehmen.

Das Tuning muss hierbei nicht unmittelbar für den Unfall ursächlich sein. Es reicht aus, wenn dadurch mittelbar das Fahrerverhalten beeinflusst wurde (OLG Koblenz, Az.: 10 U 56/06).

Weitergabe von Kundendaten an die Schufa

Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf dürfen Kundendaten nicht ohne weiteres an die Schufa Holding AG weitergeleitet werden. Hierfür ist ein konkret wirksames Einverständnis des Kunden erforderlich.

Eine generelle Einwilligung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur zulässig, wenn im Einzelfall auch eine Interessenabwägung stattfindet bevor die Daten übermittelt werden. (Az.: I-10 U 69/06)

(WEL)


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