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Kurz und knapp 43 (Sozialrecht, eBay-Recht, Schadensersatzrecht, Verwaltungsrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion


Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

 
Kein voller Lohn für 1-Euro-Jobber

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Fehler bei der Vergabe von 1-Euro-Jobbern zulasten des Betroffenen gehen. In einem solchen Fall wird ihre Tätigkeit nicht als normales Arbeitsverhältnis bewertet.

1-Euro-Jobber haben dann keinen vollen Lohnanspruch, selbst wenn sie wie Festangestellte tätig sind. Damit wurde die Klage eines Ein-Euro-Jobbers abgewiesen, der für den Dienst „Essen auf Rädern“ eingesetzt wurde und ein volles Gehalt verlangt hatte. (Az.: 5 AZR 290/07) 

 
eBay-Händler müssen Telefonnummer angeben

Händler, die über die Internet-Plattform eBay Waren anbieten, müssen den Kunden eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen. Deshalb muss auf der Händler-Seite auch die Telefonnummer angegeben werden. 

Die E-Mail-Adresse allein reicht nicht, weil sie keine „unmittelbare“ Kommunikationsmöglichkeit bietet. Wer als eBay-Verkäufer seine Rufnummer nicht veröffentlicht, handelt wettbewerbswidrig. Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht Oldenburg. (Az.: 1 W 29/06)

 
Schaden durch Garagen-Hebebühne

Wird der untere Stellplatz einer Hubgarage längere Zeit nicht genutzt, so muss der Vermieter vor der erneuten Vermietung überprüfen, ob für das oben geparkte Auto ausreichend Platz zur Decke vorhanden ist. Dies gilt auch für den neuen Mieter. 

Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Vermieterin und den Mieter des unteren Stellplatzes zum Schadensersatz verurteilt, weil das oben geparkte Fahrzeug beim Hochfahren der Hubgarage beschädigt wurde. (Az.: 20 C 14522/06)

 
Kinderschutz geht vor Baumschutz

Der Vater von Kindern im Alter von einem und drei Jahren hatte in seinem Garten eine Eibe mit giftigen Beeren stehen. Wegen dieser Gefahr für seine Kleinkinder wollte er den Baum fällen. Allerdings enthält die Baumschutzsatzung seines Wohnortes ein Verbot, diese Bäume zu fällen. 

Der Familienvater zog schließlich bis vor das Oberverwaltungsgericht Münster und bekam recht. Denn der Schutz von Kleinkindern sei gewichtiger als das Interesse am Baumschutz. (Az.: 8 A 90/08)

(WEL)


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