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Kurz und knapp 69 (Sozialrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Schwerbehindertenrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

Hartz IV: Zehn Bewerbungen pro Monat

Jobcenter sind dazu berechtigt, in Eingliederungsvereinbarungen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern zehn Bewerbungen pro Monat zu verlangen. Das hat das Sozialgericht Stuttgart entschieden.

Einem Arbeitlosen war das ALG II um 30 Prozent und um 60 Prozent gekürzt worden, weil er die erforderliche Anzahl an Bewerbungen nicht vorlegen konnte. Seinen Einwand, er habe kein passendes Stellenangebot gefunden, ließen die Richter nicht gelten. (Az: S 18 AS 3697/08 ER)

Motorrad-Diebstahl bei Probefahrt

Der Eigentümer eines Motorrades wollte sein gutes Stück verkaufen. Als ein Interessent eine Probefahrt machen wollte, überließ er ihn das Motorrad, ohne ihm die Fahrzeugpapiere auszuhändigen. Doch der angebliche Kaufinteressent verschwand samt dem Motorrad auf nimmer Wiedersehen. Die Versicherung weigerte sich, das Motorrad zu ersetzen.

Daraufhin zog der Geschädigte bis vor das Oberlandesgericht Köln, das ihm Recht gab. (Az.: 9 U 188/07)

Ärger wegen Altpapiertonnen

Altpapiertonnen dürfen ohne Einwilligung der Anlieger grundsätzlich nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Das gilt jedoch nicht, wenn die Papiertonnen zuvor von den Anliegern bestellt wurden, hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.

Außerdem waren im konkreten Fall die bestellten Tonnen nur kurzzeitig und vorübergehend im öffentlichen Straßenraum abgestellt worden. (Az.: 6 L 252/08)

Freifahrtberechtigung für Behinderte

Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im regulären Busverkehr. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat nun bestätigt, dass sich diese Berechtung auf unentgeltliche Beförderung auch auf Ruftaxis erstreckt, die im regulären Busfahrplan anstelle eines Busses ausgewiesen sind (Az.: 9 S 2312/06).

Das gilt jedenfalls, wenn der Schwerbehinderte sich nicht an ein anderes Fahrziel als das im Plan ausgewiesene befördern lässt.

(WEL)


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