Landgericht Heidelberg hält Anspruch des Klägers für nicht verwirkt

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Der Kläger schloss im Jahre 1996 einen Lebensversicherungsvertrag bei der MLP Lebensversicherung AG, der heutigen Heidelberger Lebensversicherungs AG, ab. Diesem Vertrag widersprach er Anfang 2019 und machte die Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages geltend. Nachdem der Kläger mit seinem außergerichtlich erklärten Widerspruch ohne Erfolg blieb, wandte er sich an die activeLAW Klein.Offenhausen PartmbB. 

Nachdem die activeLAW PartmbB die Klage auf Rückabwicklung gegen die Heidelberger Lebensversicherung AG einreichte, teilte das LG Heidelberg den Parteien des Rechtsstreits in einer Verfügung vom 06.08.2019 mit, dass eine Verwirkung des Anspruchs wohl nicht in Betracht komme.

Bemerkenswert an dieser Verfügung ist, dass der Abschluss des Lebensversicheurngsvertrags bereits vor über 23 Jahren erfolgte und die Kündigung des Vertrages bereits 7 Jahre vor Erklärung des Widerspruchs erklärt wurde. Auch die Widersprüche zur Dynamisierung seien keine Umstände, die zu einer Verwirkung des Anspruchs führen können. 

Das Landgericht führte in seiner Verfügung aus:

„Das Gericht weist darauf hin, dass nach vorläufiger Einschätzung eine Verwirkung des Widerspruchsrechts nicht gegeben sein dürfte. Hierfür dürfte neben dem unstreitig gegebenen Zeitmoment (23 Jahre) ein Umstandsmoment notwendig sein, welches nach Einschätzung des Gerichts weder in den Widersprüchen des Klägers zur dynamischen Beitragserhöhung noch in der Kündigung des streitgegenständlichen Versicherungsvertrags rund 7 Jahre vor dem Widerspruch und Auszahlung des Rückkaufswertes gesehen werden kann.“

Haben auch Sie einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag, können Sie sich an die Kanzlei activeLAW Klein.Offenhausen PartmbB, Herrn Dr. Rädecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, wenden.

Gerade eine Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages kann Ihnen gegenüber dem reinen Rückkaufswert einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil bringen.



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