Landgericht Münster: Spieler erhält von Online-Casino wegen illegalem Glücksspiels fast 140.000 Euro zurück

  • 3 Minuten Lesezeit

Da die Betreiberin eines Online-Casinos gegen den Glücksspielstaatsvertag verstoßen hat, muss sie an einen geschädigten Spieler sein Geld in Höhe von 139.680 Euro zurückzahlen.


Ein Urteil des Landgerichts Münster vom 25. September 2023 hat für Aufsehen gesorgt. Ein Spieler erhält demnach 139.680 Euro von der Betreiberin eines Online-Casinos zurück. Das ist eine enorme Summe und zeigt, dass das Ende im Online-Glücksspiel-Skandal noch lange nicht erreicht ist. Der Vorteil für den geschädigten Verbraucher: Die Betreiberin des Online-Casinos hat mit ihrem Angebot gegen die einschlägigen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen und sei daher zum Schadenersatz verpflichtet.


„Nach dem Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet bis 30. Juni 2021 verboten. Spieler können gegen Online-Casinos in vielen Fällen auf Rückzahlung ihrer Verluste klagen, weil laut dem Glücksspielstaatsvertrag (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal ist, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.


In dem verhandelten Fall hatte der Spieler zwischen Januar 2013 und Mai 2022 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei die in Frage stehende Summe verloren. Dass Online-Glücksspiele in Deutschland zu diesem Zeitpunkt verboten waren, hatte er nicht gewusst. Von der beklagten Betreiberin des Online-Casinos forderte er daher die Rückzahlung seiner Verluste. „Da die Betreiberin der Online-Casinos ihre Online-Glücksspiele über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich und damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat sind die geschlossenen Spielverträge jedoch nichtig. Das Landgericht Münster entschied, dass die Unkenntnis des Klägers irrelevant ist, weil die Betreiberin aus Profitstreben das Gesetz bewusst missachtet hatte. Das bedeutet, dass die Spieler die Rückzahlung ihres Verlustes verlangen können“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.


Er stellt auch heraus, dass die Regelungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag dazu dienen, Spieler vor den besonderen Risiken des Online-Glücksspiels zu schützen. Könnten die Anbieterinnen der Online-Glücksspiele die erhaltenen Gelder einbehalten, würde das diese Schutzzwecke konterkarieren. Darauf weist auch das Landgericht Münster hin. Da die Beklagte gegen diese Regelung bewusst verstoßen und sich aus Gewinnstreben über das Verbot hinweggesetzt habe, sei sie zum Schadenersatz verpflichtet.


Zwar wurden die Regeln für Online-Glücksspiele in Deutschland zum 1. Juli 2021 gelockert, aber das gilt nicht rückwirkend. Außerdem ist eine in Deutschland gültige Lizenz für den Betrieb von Online-Glücksspielen nach wie vor erforderlich. Das Urteil macht deutlich, dass Spieler in ähnlichen Situationen gute Chancen haben könnten, ihre Verluste zurückzufordern. Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont daher: „Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels ergibt sich daher § 812 BGB. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Danach ist nämlich das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es weit mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema