Landgericht verhandelt über Vertragsstrafe Ido Interessenverband

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Der Ido Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsultion deutscher Online-Unternehmen e.V. hat kürzlich einen unserer Mandanten aufgefordert, eine Vertragsstrafe zu zahlen. Weil er dies nicht tat, hatte der Ido Verband einen Mahnbescheid beantragt - nun verhandelt ein Landgericht über den angeblichen Anspruch.

Vorgeschichte:

Wir vertreten unseren Mandanten erst seit Kurzem. Vor unserer Beauftragung war unser Mandant von dem Ido Interessenverband abgemahnt worden wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes innerhalb eines eBay-Angebotes. Konkret soll in dem Angebot der Link zur OS-Streitschlichtungsplattform gefehlt haben. Dies sei wettbewerbswidrig und zu unterlassen. Daher verlangte der Ido Verband von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, was dieser auch tat. Nachdem unser noch nicht durch uns vertretene Mandant die Unterlassungserklärung unterschrieben hatte, will der Ido Verband in einem eBay-Angebot entdeckt haben, dass noch immer der Link zu OS-Streitschlichtungsplattform fehle. Daher verlangte der Ido Verband von unserem Mandanten die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,- Euro. Nach einiger Korrespondenz zwischen unserem Mandanten (den wir immer noch nicht vertraten) und dem Ido Verband hatte dieser sodann einen Mahnbescheid gegen unseren Mandanten beantragt. Dieser wurde auch erlassen und unserem Mandanten zugestellt. Unser Mandant legte gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein. Sodann wurde das Verfahren an ein Landgericht abgegeben und der Ido Verband dazu aufgefordert, seinen Anspruch zu begründen. Nach der Zustellung der Anspruchsbegründung an unseren Mandanten hatte dieser unsere Kanzlei beauftragt. 

Aktueller Stand:

Unserer Kanzlei liegt derzeit der gesamte Vorgang zur Überprüfung und Bearbeitung vor. Der Ido Verband möchte gerichtlich erreichen, dass unser Mandant eine Vertragsstrafe von 1.000 Euro zahlt wegen eines angeblichen Verstoßes gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung. Dagegen verteidigt unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz. In Fällen, in denen es um eine angeblich verwirkte Vertragsstrafe geht, sind zum Beispiel folgende mögliche Ansatzpunkte zu einer wirksamen Verteidigung denkbar:

  • Kein Zustandekommen des Unterlassungsvertrages, z.B. wegen fehlender Annahme der abgegebenen Unterlassungserklärung
  • Nichtverwirkung der Vertragsstrafe wegen fehlender Verletzung des Unterlassungsvertrages
  • Unberechtigte Höhe der geforderten Vertragsstrafe (Unangemessenheit)

Es kommt naturgemäß immer auf die jeweiligen Einzelumstände des Sachverhalts an. Eine generelle Aussage ist nicht möglich. Vielmehr muss ein jeder Fall von einem auf dem Wettbewerbsrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden, um eine Aussage zu der Berechtigung der Vertragsstrafenforderung treffen zu können.

Wichtige Hinweise bei Vertragsstrafenforderungen:

Beachten Sie, dass der Ido Verband erfahrungsgemäß - wie auch dieser Fall wieder einmal zeigt - geltend gemachte Vertragsstrafenforderungen konsequent weiterverfolgt. Im Falle keiner außergerichtlichen Einigung wird damit zu rechnen sein, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen wird. Bereits aus Kostengesichtspunkten sollte dies vermieden werden. 

Vor dem hier zuständigen Landgericht herrscht Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass ein Beklagter nicht die Möglichkeit hat, sich selbst vor Gericht zu vertreten. Der eigene Parteivortrag darf - unabhängig von seiner Richtigkeit - nicht von dem Landgericht berücksichtigt werden. Vielmehr muss ein Rechtsanwalt Anträge stellen und den Beklagten vor Gericht vertreten.

Fristen unbedingt beachten!

Achtung: Im Falle einer Klage gelten strenge und wichtige Notfristen. Dies bedeutet, dass das Verstreichen der Frist zur Folge haben kann, dass der Beklagter die Klage verliert. Eine Notfrist kann grundsätzlich nicht verlängert werden! Gerade in der Sommerzeit, wo oftmals Personen verreisen, kann eine solche Notfrist schnell zum Verhängnis werden. Auch, wenn der Beklagte wegen Urlaubsabwesenheit das Schreiben des Gerichts erst zu spät im Briefkasten vorfindet, kann keine Fristverlängerung erfolgen. Es ist daher von ganz entscheidender Bedeutung, es im Falle eines Gerichtsverfahrens unbedingt auf die Einhaltung der Fristen und Notfristen zu achten. Lassen Sie sich hier auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt beraten und vertreten.

Wie vorbeugen?

Im besten Fall haben Sie nach Erhalt einer Abmahnung bereits einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragt. Dann kann die Angelegenheit rechtssicher beendet werden und ggf. eine Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis abgegeben werden. Jedenfalls sollten Sie nach Erhalt einer Vertragsstrafenforderung einen Rechtsanwalt beauftragen, um es nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen zu lassen. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass geforderte Beträge durch die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts reduziert werden können. Spätestens nach Zustellung eines Mahnbescheides ist es dringend anzuraten, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Lassen Sie es nicht zur Einleitung einer Verhandlung (Anspruchsbegründung der Gegenseite) kommen! Wenn Ihnen eine Klage oder Anspruchsbegründung durch ein Landgericht zugestellt wurde, müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Alleine können Sie vor einem Landgericht nicht auftreten, das Gericht darf Ihren Vortrag nicht berücksichtigen.

Wir helfen: Kompetent, Rechtssicher, Bundesweit

Unsere Kanzlei ist als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz auf dem Bereich des Wettbewerbsrechts hoch spezialisiert. Wir haben gegen unzählige Abmahnungen des Ido Verbands verteidigt, Vertragsstrafenforderungen bearbeitet und Gerichtsverfahren begleitet und gegen Forderungen verteidigt. Erst vor kurzem hat unsere Kanzlei für einen Mandanten vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) eine Klage des IDO Interessenverbands abwehren und ein Urteil zugunsten unseres Mandanten erringen können! Lesen Sie unseren ausführlichen Beitrag dazu auf unserer Homepage.

Die Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz Jan B. Heidicker in Kamen bei Dortmund ist auf das Wettbewerbsrecht sowie die verbundenen und für Onlinehändler überaus wichtigen Rechtsgebiete Urheber-, Marken-, IT- und Medienrecht hoch spezialisiert. Adressaten einer Abmahnung, einer Vertragsstrafenforderung, eines Mahnbescheides, einer Anspruchsbegründung oder Klage bieten wir eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Hierbei prüfen wir kurz Ihren Fall und nennen Ihnen mögliche Ansatzpunkte sowie Verteidigungsoptionen. Ebenso nennen wir Ihnen gerne einen fairen und transparenten Pauschalpreis, zu dem wir Sie gerne vertreten. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Kommunikation und Abwicklung mit dieser. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz. Kontaktieren Sie uns unverbindlich per E-Mail oder telefonisch. Wir helfen Ihnen gerne.



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