LEXEA Rechtsanwälte mahnen für Snaabt GmbH im Tierfuttermittelbereich ab

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LEXEA Rechtsanwälte mahnen für Snaabt GmbH wegen krankheitsbezogener Angaben im Tierfuttermittelbereich ab

Uns liegt eine Abmahnung der Snaabt GmbH vom 10.04.2019 vor, vertreten durch die LEXEA Rechtsanwälte. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf von sogenannten krankheitsbezogenen Angaben im Bereich von Tierprodukten, insbesondere im Bereich von Futtermitteln.

Daneben wird durch die Snaabt GmbH die Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung bei unserer Mandantschaft gerügt, die angeblich in dieser Form tatsächlich so nicht bestünde. Ferner ist Gegenstand der Abmahnung ein vermeintlicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Schadensersatzansprüche dem Grunde nach sowie Auskunftsansprüche nach dem Wettbewerbsrecht geltend gemacht. Des Weiteren fordert die Snaabt GmbH von unserer Partei die Zahlung von Kosten der Rechtsverfolgung auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 100.000,00 € unter dem Ansatz einer 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Umsatzsteuer, mithin einen Gesamtbetrag in Höhe von 2.348,94 €.

Wie sollte mit der Abmahnung umgegangen werden?

Grundsätzlich sollten gerade solche Verstöße, die sich auf das Verbot der Angabe von krankheitsbezogener Werbung sowohl im Futtermittelbereich, als auch im Humanbereich beziehen, von einem Rechtsanwalt überprüft werden, der in diesem Bereich über einschlägige Erfahrung verfügt. Gerade bei der Auslobung von bestimmten Wirkungen ist absolutes Spezialwissen der Rechtsprechung unbedingt vorausgesetzt. Die Grenzen sind hier oft fließend.

Wir vertreten regelmäßig Futtermittelhersteller sowie Futtermittelergänzungshersteller als auch Händler in diesem Bereich. Neben der Vertretung im Falle einer Abmahnung oder des unlauteren Handelns der entsprechenden Mitbewerber, beraten wir auch im Vorfeld, indem wir das entsprechende Produktportfolio des Mandanten auf verbotene krankheitsbezogene Aussagen überprüfen. Bei dem Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften droht neben der Abmahnung von Konkurrenten, Wettbewerbszentralen oder Verbänden auch ein behördliches Einschreiten der zuständigen Landesämter.

Sollten Sie in diesem Bereich tätig sein, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Dies gilt einerseits für die Vertretung im Falle des Erhalts einer Abmahnung durch einen Konkurrenten, eines Verbands oder einer Wettbewerbszentrale, sowie auch für den Fall einer behördlichen Inanspruchnahme.

Kontaktieren Sie uns gern zunächst unverbindlich. Im Falle des Erhalts einer Abmahnung können Sie uns diese gern vorab zur Kenntnisnahme zukommen lassen, wir rufen im Regelfall noch am gleichen Tage zurück. Die Ersteinschätzung ist bei uns vollumfänglich kostenlos.


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