LG Frankfurt – Euroweb / United Media darf Webauftritt nicht einfach abschalten

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Landgericht Frankfurt erlässt einstweilige Verfügung gegen United Media

Die Euroweb Group und ihre Tochterunternehmen, etwa die United Media AG, sind berüchtigt für ihre aggressiven Methoden bei der Kundenakquise. Zahlreiche Personen berichten von der sog. Referenzkundenmasche, bei der potentiellen Kunden erzählt wird, sie würden die vertraglichen Leistungen günstiger erhalten, wenn sie sich als Referenzkunden zur Verfügung stellen. Einige Gerichte bewerteten dies als arglistige Täuschung.

Ärger droht jedoch auch denjenigen, die vom Vertragsverhältnis Abstand nehmen wollen. So legte United Media in einem aktuellen Fall ohne Vorwarnung den gesamten Internetauftritt still, als es zu Streitigkeiten über die Vertragsauflösung kam.

Den Anwälten der Media Kanzlei Frankfurt Hamburg ist es gelungen, in diesem Fall eine einstweilige Verfügung zu erwirken, welche dieses Verhalten untersagt. Aufgrund des Urteils des Landgerichts Frankfurt (n. rk.) stellte United Media die Seite wieder online.

Was gemäß § 45 k des Telekommunikationsgesetzes für Telefonanbieter gilt, muss auch für Webseiten gelten. Ein funktionierender Internetauftritt ist für viele Unternehmer essentiell. Bei Streitigkeiten darf ein solcher nicht als Druckmittel genutzt werden.

Hilfe bei abgeschlossenem Vertrag mit United Media

Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen und ein ungutes Gefühl dabei, dann sollten Sie professionelle Hilfe aufsuchen. Einige Fristen setzen ein unverzügliches Handeln voraus, sodass Sie eines Ihrer schärfsten Schwerter aus der Hand geben, wenn Sie zögern.

Wir von der Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg beraten kontinuierlich Unternehmen, die einen Vertrag mit United Media geschlossen haben und Hilfe benötigen. Wir unterstützen auch Sie gerne zur Wahrung Ihrer Rechte. Holen Sie sich Ihren fachmännischen Rat bei der Media Kanzlei!

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