LG Hamburg: Widerruf eines Autokredits bei der VW Bank möglich

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Der Widerruf einer Autofinanzierung kann die geeignete Möglichkeit sein, um auch den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Möglich ist der Widerruf noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Das belegt auch ein Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. November 2018 (Az.: 318 O 141/18).

„In Zeiten von Abgasmanipulationen, Wertverlust und Fahrverboten kann der Widerruf eine interessante Möglichkeit sein, sein Auto an die Bank zurückzugeben und im Gegenzug die geleisteten Raten zurückzubekommen. Der Widerruf bietet sich natürlich gerade bei Diesel-Fahrzeugen an, die vom Abgasskandal betroffen sind oder denen Fahrverbote drohen. Grundsätzlich ist er aber bei jedem Fahrzeug möglich, wenn die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat und die Widerrufsfrist deshalb nicht in Lauf gesetzt wurde. Der Widerruf des Autokredits ist also auch bei Benzinern oder Fahrzeugen, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind, möglich“, erklärt Rechtanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Vor dem Landgericht Hamburg ging es um den Widerruf einer Autofinanzierung bei der VW Bank. Der Kläger hatte den Kreditvertrag 2014 abgeschlossen, um damit den Kauf eines Fahrzeugs zu finanzieren. Wie sich herausstellte war der finanzierte Pkw vom VW-Abgasskandal betroffen, sodass der Kläger den Darlehensvertrag im Dezember 2017 widerrief.

Der Widerruf war erfolgreich. Wie das Landgericht Hamburg feststellte, war der Widerruf auch mehr als drei Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags immer noch möglich, weil die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hatte und die 14-tägige Widerrufsfrist dadurch nicht in Lauf gesetzt wurde. Das Gericht bemängelte, dass die von der Bank verwendete Widerrufsinformation keine hinreichenden Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei Kündigung des Vertrags enthielt. Ein Verbraucherdarlehensvertrag müsse klare und verständliche Angaben über das einzuhaltende Verfahren bei der Kündigung des Vertrags enthalten. Dazu gehöre auch die Pflicht, den Darlehensnehmer über sein Recht zur außerordentlichen Kündigung aufzuklären, so das LG Hamburg. Ansonsten könnte der falsche Eindruck entstehen, dass dem Darlehensnehmer kein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zusteht.

„Da es sich bei Autofinanzierungen häufig um sog. verbundene Geschäfte handelt, führt der erfolgreiche Widerruf nicht nur zur Rückabwicklung des Kreditvertrags, sondern auch zur Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal. Für die gefahrenen Kilometer kann die Bank eine Nutzungsentschädigung verlangen. Allerdings ist dieser Wertersatz bei Verbraucherkrediten, die seit dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, zumindest umstritten.

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