LG Itzehoe: Schiffsfonds für Altersvorsorge ungeeignet

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Das Landgericht Itzehoe hat geurteilt, dass Schiffsfonds als Kapitalanlage für die Altersvorsorge ungeeignet sind. Entsprechend hat es einen Finanzdienstleister zugunsten eines Anlegers zum Schadenersatz verurteilt. Der Kläger suchte nach den Feststellungen des Gerichts nach einer sicheren und stabilen Kapitalanlage zur Altersvorsorge. Die Empfehlung des Beraters, in Schiffsfonds zu investieren, erwies sich nach Auffassung des Gerichts als Falschberatung, da es sich um hochspekulative Anlagen handele (Urt. v. 06.10.2016, Az.: 7 O 236/13).

Der Kläger hatte auf die Beratung des Finanzdienstleisters hin Anteile an den Schiffsfonds HCI Shipping Select XXIV und Lloyd Fonds TradeOn Portfolio GmbH & Co. KG investiert, die sich negativ entwickelt hatten. Das Gericht bemängelte, dass der Wert der Schiffe und damit der Wert der Anteile an den Schiffsfonds wesentlich von der Konjunktur abhängig seien. Da es in der Schifffahrt regelmäßig zu existentiellen Krisen gekommen sei, stelle der Sachwert des Schiffes keine hinreichende Sicherheit für das Investitionskapital in den jeweiligen Schiffsfonds dar. So ist nach Auffassung des Gerichts der angenommene Sachwert des Schiffes bereits bei Ablieferung des Schiffes als spekulativ einzuordnen. Zur Begründung verwies das Gericht auf regelmäßige im Zehnjahresabstand auftretende Krisen in der Seeschifffahrt, die jeweils zahlreiche Insolvenzen zur Folge gehabt hätten. Entsprechend führt das Gericht eine Studie des Schifffahrtshistorikers Martin Stopford an, der die aktuelle Schiffskrise als Folge der Finanzkrise als die 22. Krise in der Seeschifffahrt identifiziert hat.

Schiffsfonds haben sich seit Beginn der Finanzkrise 2008 in vielen Fällen negativ entwickelt. Nach Einschätzung der ARES Rechtsanwälte haben Banken und Vermittler Anleger dabei häufig unzureichend über Eigenschaften und Risiken von Schiffsfondsbeteiligungen beraten. Heute erweisen sich diese Investments in zahlreichen Fällen als Totalverlust, da die Betreibergesellschaften für die Schiffe regelmäßig Insolvenz angemeldet haben. Ob Schadenersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. den Vermittler in Frage kommen, ist dabei regelmäßig eine Frage des Einzelfalles.

Die Kanzlei ARES Rechtsanwälte ist auf die Vertretung von Anlegern und Bankkunden im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert.


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