Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zu diesem Thema in der Nähe!

Lissabon – der neue Vertrag für Europa und seine Bürger

  • 7 Minuten Lesezeit
Monique Michel anwalt.de-Redaktion
Rom, Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon: Viele europäische Städte haben sich bei der Entstehung der Europäischen Union, die zukünftig immer mehr das Leben der Unionsbürger gestalten wird, einen Namen gemacht. Nach der 1951 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl („Montanunion“) und der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäische Atomgemeinschaft 1967 (Verträge von Rom) folgten als wesentliche Meilensteine die jeweils nach ihrem Verhandlungsort benannten Europäischen Verträge von Maastricht (1992), von Amsterdam (1997), von Nizza (2001) und zuletzt der Vertrag von Lissabon 2007.

Die heute Vormittag aktuell erfolgte Zustimmung des Deutschen Bundesrates zum Vertrag von Lissabon nimmt die Redaktion von anwalt.de zum Anlass, einen Überblick über die Struktur der EU zu geben und zu erklären, was der Vertrag von Lissabon für die Unionsbürger bedeutet.


[image]Das Recht der Europäischen Union


Innerhalb des Europarechts unterscheidet man zwischen dem sogenannten Primärrecht und dem Sekundärrecht. Das Primärrecht sind die Vereinbarungen, die unmittelbar zwischen den Mitgliedsstaaten getroffen werden und die als Verträge jeweils von den Nationalparlamenten noch ratifiziert werden müssen. Zu den bisherigen Verträgen von Maastricht, Amsterdam und Nizza tritt voraussichtlich der Vertrag von Lissabon zum 01.01.2009 in Kraft, wenn die Parlamente aller Staaten ihm zugestimmt haben.

Als Sekundärrecht gelten die EU-Verordnungen und EU-Richtlinien, die sich vom Primärrecht ableiten und vom Europäischen Gesetzgeber erlassen werden. EU-Verordnungen gelten dabei sofort und unmittelbar in jedem Mitgliedsland, Richtlinien müssen hingegen innerhalb einer gesetzten Frist durch ein jeweiliges nationales Gesetz in den Mitliedsstaaten umgesetzt werden.

Die 3 Säulen der EU


Die erste Säule bilden die Europäischen Gemeinschaften. Die europäischen Gemeinschaften sind quasi das Herzstück der EU. In ihrem Rahmen bestimmt die europäische Politik durch ihre Organe (Europäisches Parlament, Kommission, Rat der EU usw.) maßgeblich folgende Bereiche: Agrarpolitik, Zollunion und Binnenmarkt, Strukturpolitik, Handelspolitik, Wirtschafts- und Währungsunion, Bildung und Kultur, Forschung und Umwelt, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Sozialpolitik.

Die zweite Säule stellt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU dar. Durch sie soll die EU international die gemeinsamen Interessen und Werte der EU-Länder vertreten und durchsetzen. Die Mitgliedsländer stimmen sich hinsichtlich der gemeinsamen politischen und wirtschaftlichen Standpunkte ab, die nach außen vom sogenannten Hohen Vertreter für die GASP vertreten werden. Der Hohe Vertreter ist zurzeit Javier Solana.

Die dritte Säule bildet die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). Sie soll u.a. europaweit zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Terrorismus, Menschen-, Drogen- und Waffenhandel) sowie der Kontrolle der Einwanderungs- und Asylpolitik beitragen.

Die Organe der EU


Das Europäische Parlament bildet gemeinsam mit dem Rat der europäischen Union die Legislative, d.h. die gesetzgebende Gewalt der EU. Die 785 Mitglieder des Europäischen Parlaments werden von den EU-Bürgern für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren direkt gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten pro Mitgliedsland richtet sich nach der Bevölkerungszahl, kleine Länder erhalten als Stimmenausgleich jedoch zusätzliche Abgeordnete.


Die Europäische Kommission überwacht als Exekutive die Ausführung der eurpäischen Gesetze, ist zuständig für den Haushalt und die Umsetzung der beschlossenen Politik. Sie achtet darauf, dass die Europäischen Verträge von allen Mitgliedern eingehalten werden und ist außerdem zuständig für den Abschluss internationaler Abkommen (z.B. Wirtschaftsabkommen). Im Bereich der Gesetzgebung (Legislative) schlägt sie dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU neue Rechtsvorschriften vor. Mitglieder der Kommission sind die EU-Kommissare.


Der Rat der Europäischen Union (oder „Ministerrat“) setzt sich zusammen aus den jeweiligen Fachministern der einzelnen Länder. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament entscheidet er über die Verabschiedung der europäischen Rechtsakte. Der Rat der EU ist nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat.

Der Europäische Rat ist bislang das wichtigste Entscheidungsgremium in der EU. Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder und hat als solches die sogenannte Richtlinienkompetenz. Er bestimmt somit die wesentlichen Ziele und Leitlinien der gemeinsamen europäischen Politik fest. Die Treffen finden stets in dem Land statt, das aktuell den Vorsitz hat. Der Vorsitz wechselt alle halbe Jahre. 2008 teilen sich Slowenien und Frankreich den Vorsitz.


Der Europäischer Gerichtshof ist das rechtsprechende Organ der EU mit jeweils einem Richter pro Mitgliedsstaat. Er entscheidet über die einheitliche Auslegung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen etc.) sowie Vertragsverletzungen durch die Mitgliedsländer. Das Europäische Gericht erster Instanz hingegen ist zuständig für direkte Klagen von Bürgern oder Mitgliedsländern.


Der Europäischer Rechnungshof überwacht die Einnahmen und Ausgaben der EU und kontrolliert ihre Haushaltsführung.


Die Europäische Zentralbank wurde 1999 gegründet und sorgt als politisch unabhängiges Organ für die Preisstabilität der europäischen Währung. Daneben verwaltet sie die Währungsreserven der Mitgliedsländer und versorgt die EU-Volkswirtschaft mit Geld.

Der Vertrag von Lissabon

Am 13.12.2007 haben sich die Regierungschefs der inzwischen 27 EU-Staaten in Lissabon auf den sogenannten Vertrag von Lissabon geeinigt. Der Vertrag ist ein weiterer Meilenstein in der EU-Entwicklung nachdem sich die EU einerseits seit 2004 durch 12 neue Mitgliedsländer rapide erweitert hat und andererseits politischer Stillstand auf europäischer Ebene eingetreten war. Die ebenfalls 2004 unterzeichnete Verfassung für Europa war an den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlande gescheitert, woraufhin der weitere Verfassungsprozess ausgesetzt wurde.

Unter der Ratspräsidentschaft von Deutschland und Portugal wurde nun 2007 quasi als Ersatz für die gescheiterte Verfassung der Vertrag von Lissabon erarbeitet und von den Regierungschefs unterzeichnet. Um pünktlich zum 01.01.2009 in Kraft treten zu können, müssen noch 13 Länder zustimmen. Für Deutschland hat nach dem Bundestag gerade heute auch der Bundesrat den Vertrag ratifiziert, so dass bisher 14 EU-Staaten „Ja“ gesagt haben.

Mehr Rechte für die EU-Bürger


Dem Vertrag sind die wichtigsten Werte der EU, nämlich Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung der Menschenrechte vorangestellt – jedes EU-Land muss diese Grundwerte achten. Zusätzlich bezieht sich der Vertrag auch auf die Charta der Grundrechte, die sogar Rechte über die Europäische Menschenrechtskonvention hinaus garantiert.

Als entscheidendes und weitreichendes Recht gibt es nun ein Petitionsrecht der Unionsbürger: Ein Begehren, das von mindestens 1 Mio EU Bürger aus mehreren Staaten unterzeichnet wird, kann an die Kommission geleitet werden, damit diese daraus einen Gesetzesvorschlag macht.

Neue Strukturen der EU-Institutionen


Die EU-Strukturen und Organe sollen effizienter arbeiten können und dabei transparenter für die Bürger werden. So wird die Abgeordnetenzahl des Europäischen Parlaments auf 751 reduziert und festgelegt und die Mitgliedsländer erhalten mindestens 6 und maximal 96 Abgeordnete je nach Bevölkerungszahl.

Der Europäische Rat (Gremium der Staats- und Regierungsvertreter) erhält den Status einer EU-Institution. Seine bisherigen Aufgaben (Richtlinienkompetenz etc.) bleiben gleich, er bekommt jedoch neu einen Präsidenten, der für die Vorbereitung und Kontinuität der Ratsarbeit verantwortlich ist.

Der Rat der EU, oder nur noch „der Rat“ genannt, besteht weiterhin aus den Ministern der Mitgliedsstaaten. Neu ist, dass er künftig mit qualifizierter Mehrheit entscheiden muss, sofern nicht der Vertrag von Lissabon etwas anderes (z.B. Einstimmigkeit) vorsieht. Ab 2014 wird für die EU-Beschlüsse sogar die sog. Doppelte Mehrheit eingeführt: Die Mehrheit muss 55% der Mitgliedsstaaten sowie 65% der Gesamtbevölkerung beinhalten. So wird die Blockade von Entscheidungen v.a. durch kleine Staaten verhindert.

In der Europäischen Kommission werden ab 2014 nur noch zwei Drittel der Länder durch Kommissare vertreten sein. Bei derzeit 27 Mitgliedsstaaten sind somit nur noch 18 Staaten in der Kommission vertreten. Sie wechseln sich nach einem gleichberechtigten Rotationsprinzip ab.


Neue Außenpolitik der EU


Eine der wichtigsten Veränderungen ist die Ausweitung der Rechte des bisherigen Hohen Vertreters der Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Er wird künftig auch den Vorsitz der regelmäßigen Tagungen der EU-Außenminister führen und die Union sowie die GASP international einheitlich vertreten. Er wird unterstützt vom Europäischen Auswärtigen Dienst, d.h. Beamten des Rates, der Kommission sowie Diplomaten der Mitgliedsstaaten.


Wo hilft mir das Europa-Recht


Neben den politischen und wirtschaftlichen Vorteilen, die die EU bereits ihren Bürgern beschert hat (u.a. europäische Grundrechte, Währungsunion, Niederlassungs-, Dienstleistungsfreiheit, einheitliche Sicherheitspolitik), kann der EU-Bürger sich auch ganz unmittelbar auf das Recht der EU berufen. So konnte er sich bereits bisher auf EU-Verordnungen berufen, wenn deutsches Recht seinem Interesse entgegenstand oder beim Europäischen Gericht erster Instanz Klage einreichen, wenn der Mitgliedsstaat die Europäischen Richtlinien nicht fristgerecht umgesetzt hat und er daraus Nachteile hatte.

Eine wesentliche Rechtssicherheit bietet zudem der Europäische Gerichtshof, der dafür sorgt, dass in allen Gerichtsverfahren mit europarechtlichem Bezug, die nationalen Gerichte eine Frage zur europarechtskonformen Auslegung der Gesetze stellen können. So wird garantiert, dass alle EU-Bürger weitgehend rechtliche Gleichbehandlung erfahren.

Wenn Sie Fragen zur Geltung und Auswirkung der europäischen Gesetze haben, z.B. im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit, als Arbeitnehmer oder bei einem Gerichtsverfahren, empfiehlt es sich immer, fachmännischen Rat vom spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen.

(MIC)

Foto(s): ©iStockphoto.com

Artikel teilen:


Beiträge zum Thema