Lohn trotz pandemiebedingter Betriebsschließung

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Aktuell schließen etliche Betriebe aufgrund von „corona“, also behördlicher Allgemeinverfügung und/oder anschließender Corona Verordnung. Dies betraf in den entschiedenen Fällen eine Spielhalle  (Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 30.03.2021, Az. 8 Sa 674/20) und ein Tanzlokal (Arbeitsgericht Mannheim vom 25.03.2021, Az. 8 Ca 409/20). Die betroffenen Arbeitnehmer verlangten Annahmeverzugslohn, obwohl sie - unstreitig - aufgrund der behördlichen Schließungen nicht arbeiten konnten. Der Arbeitgeber argumentierte  folglich damit, dass der Lohnausfall zum Lebensrisiko gehöre und die Arbeitskraft auf Grund der behördlichen Betriebsschließung nicht angenommen werden konnte. Auch handle es sich bei der Pandemie um eine Jahrhundertkatastrophe. Dieses Ereignis sei nicht vorhersehbar gewesen und könne daher kein Betriebsrisiko darstellen.

Allerdings fällt eine Naturkatastrophe klassisch unter das Betriebsrisiko des Arbeitgebers, also von außen einwirkende Ursachen auf den Betrieb des Arbeitgebers.  Das Arbeitsgericht Mannheim war auch der - diskutierwürdigen - Auffassung, dass es sich nicht um ein völlig unvorhersehbares Ereignis handelte. Das verwirklichte Betriebsrisiko lasse sich durch eine Versicherung oder durch Rücklagen absichern. Auch könne Kurzarbeitergeld beantragt werden. Es sei auch auf das jeweilige Geschäftsmodell des Betriebes und des hieraus resultierenden Infektionsgeschehen abzustellen. Bei einem Tanzlokal mit dem engen Kontakt der Tänzer und Tanzlehrer könnten weder Abstände noch Hygienevorschriften eingehalten werden. Gerade der letztgenannte Aspekt zeigt, dass die in der Überschrift formulierte These nicht eins zu eins auf andere Fälle übertragbar ist. Wenn kein vergleichbares Risiko des engen Kundenkontaktes bzw. einer Infektion besteht oder es sich um eine großflächige Einrichtung, etc. handelt, dann kann dies ganz anders zu beurteilen sein. Insoweit kommt es - wie so oft - auf die Umstände des Einzelfalles an.  

Lohnanspruch des Arbeitnehmers bei "Corona"-Schließung

Foto(s): Rudolf Hahn

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