Lohnanspruch und Vollstreckung

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Ich habe vom Gericht ein Urteil, wonach mein Chef mir 3.600 € schuldet. Was mache ich jetzt?

Diese oder ähnliche Fragen kommen immer öfters in Zeiten des wirtschaftlichen Abschwungs.

Zunächst einmal würde ich den Arbeitgeber anschreiben und zur Zahlung auffordern.
Dabei sollte eine kurze Frist gesetzt werden.  Auch sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass man aufgrund seiner eigenen Verpflichtungen (Miete etc.) nichts anderes machen könne, als notfalls zu vollstrecken.

Verstreicht die Frist, ist folgendes zu beachten.

Bei der Zwangsvollstreckung sind 3 Punkte Voraussetzung:

1.) Titel (z.B. das Urteil)

2.) Klausel (... wird zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt)

3.) Zustellung (Das Urteil muss zugestellt werden.

Dann kann die Zwangsvollstreckung beginnen, z.B. durch Beauftragung des Gerichtsvollziehers.

Ist Zahlung erfolgt, so muss der Vollstreckungstitel zurück gegeben werden, weil er dann verbraucht ist. Geben Sie den Titel nicht zurück, kann es Ärger geben.

Rechtsanwalt Borth

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