Long Covid: So beantragen Sie einen Grad der Behinderung (GdB)

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Nicht jede Corona-Erkrankung geht spurlos an den Betroffenen vorbei. Einige leiden unter Long-Covid. Hier kommt es zu einer schweren anhaltenden Erschöpfung. Die häufigsten Symptome sind Müdigkeit, Konzentrationsschwierigkeiten und Kopfschmerzen. Außerdem gestalten sich bereits einfache alltägliche Abläufe für die Betroffenen als überaus kräftezehrend. 

Was bedeutet Grad der Behinderung? 

Der Grad der Behinderung ist eine Maßeinheit, inwieweit der Betroffene durch seine Behinderung beeinträchtigt ist. Der Grad der Behinderung wird in 10er-Graden angegeben. Je höher der Wert ausfällt, desto stärker ist die Behinderung. Einzelne Behinderung oder Erkrankungen werden nicht zusammengezählt. Vielmehr werden sie insgesamt betrachtet. 

Wie wird der Antrag auf Grad der Behinderung gestellt?

Um einen Grad der Behinderung zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag an das Versorgungsamt gestellt werden. Diesem Antrag sollten alle Arztbefunde und Gutachten beigefügt werden. Das zuständige Versorgungsamt bzw. der ärztliche Dienst prüft sodann die entsprechenden Unterlagen und beurteilt den Grad der Behinderung. Nach Prüfung der Unterlagen erlässt das Versorgungsamt dann einen Bescheid. 

Warum sollte man seinen Grad der Behinderung überhaupt feststellen lassen? 

Menschen mit einer Behinderung haben einen Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche. Diese richten sich nach Art und Grad der Behinderung. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt man als schwerbehindert. Hier gelten bestimmte Regelungen nach dem Kündigungsschutzgesetz. Zudem können Arbeitnehmerinnen ab einem Grad der Behinderung von mindestens 30 unter Umständen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. 

Welchen Grad der Behinderung erhält man bei Long-Covid? 

Maßstab für die Bewertung der einzelnen Behinderungen mit einem sog. Einzel-GdB sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze der Versorgungsmedizin-Verordnung. Doch welchen Grad der Behinderung kann man bei Long-Covid erwarten?

Für Long-Covid gibt es derzeit noch keinen konkreten Bewertungsmaßstab. Derzeit wird von der Rechtsprechung der Wert für vergleichbare Erkrankungen herangezogen. In den meisten Fällen leiden Betroffene noch unter anderen Erkrankungen, für die ebenfalls ein Einzel-GdB zuerkannt werden kann. In der Gesamtbetrachtung der Erkrankungen kann daher Long-Covid auch zu einem Gesamt-GdB von 50 führen. Je nach Ausmaß der Beeinträchtigungen ist jedoch auch die Bandbreite eines GdB von 10 -100 denkbar.  

Was können Sie gegen den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes unternehmen?

Sie sind der Auffassung, dass das Versorgungsamt Ihren Grad der Behinderung falsch bestimmt hat? Dann können Sie gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Gerne prüfe ich Ihren Bescheid und legen für Sie Widerspruch ein. Kontaktieren Sie mich gerne unter kj@kanzleiw.de und wir besprechen alles Weitere. 

Foto(s): @linusklose

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