Lufthansa: Corona-Krise und Flüge – wichtige Info für Reisende

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Die Corona-Krise tangiert zunehmend auch den kompletten Flugverkehr. Lufthansa ist dabei einerseits durch den Wegfall von Flügen aus touristischen Gründen betroffen. Andererseits verlagern aber auch immer mehr Geschäftsreisende ihre Treffen lieber ins Homeoffice.

Aber wie positioniert sich nun die Lufthansa gegenüber ihren Kunden?

Aktuelle Rechtslage: Wahlrecht bei annullierten Flügen: Geld zurück oder Umbuchung

Nur ganz kurz zur Erinnerung: Nach geltender Rechtslage müssen Airlines bei Flugannullierungen nach Wahl des Kunden den Ticketpreis binnen sieben Tagen erstatten oder den Kunden auf einen anderen Flug umbuchen. Die Fluggesellschaft kann zwar auch einen Gutschein anbieten. Das ist dann aber für den Kunden freiwillig und muss nicht akzeptiert werden.

Die Bundesregierung möchte dies zwar zu ändern und will den Airlines erlauben, den Kunden statt Geld Gutscheine zu geben. Das wird aber ohne Zustimmung der EU nicht gehen. Und die EU-Kommission steht Plänen für so eine verpflichtende Gutscheinlösung sehr skeptisch gegenüber.

Was bietet Lufthansa den Kunden auf der Website?

Als Fluggast kann es einen schon verwundern, was zu dem Thema auf der Website der Lufthansa so zu lesen ist.

Dort gibt es bei den aktuellen Fluginformationen u. a. Informationen zu erweiterten Umbuchungs- und Gutscheinmöglichkeiten. Freundlich heißt es dort, dass man aufgrund der Umstände durch die Ausbreitung des Coronavirus seinen Kunden stärker entgegenkomme, damit sie ihre Reisepläne flexibler gestalten können. Bis Ende August seien sämtliche Tarife und Ticketpreise umbuchbar. Dies gelte – Achtung – auch für Flüge, die annulliert wurden.

Dann folgen noch ein paar Fragen und Antworten zum Thema Umbuchung und Stornierungen. Hier heißt es etwa:

Falls Ihr Flug annulliert wird, bleibt Ihr Lufthansa-Ticket weiterhin gültig und kann zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden.“

Auch von der Möglichkeit eines Fluggutscheins ist die Rede. Dem aufmerksamen Leser fällt allerdings auf, dass an keiner Stelle erwähnt wird, dass und wie man sich das Flugticket auch erstatten lassen kann. Alles ist auf Umbuchung und Gutschein zugeschnitten, von „Geld zurück“ ist keine Rede.

Das erstaunt umso mehr, da man vor der Corona-Krise auf der Website der Lufthansa die Erstattung noch per Klick anfordern konnte. Diese Möglichkeit besteht jetzt nicht mehr. Dass allerdings gänzlich darauf verzichtet wird, auf das Recht auf Erstattung hinzuweisen, verwundert dann allerdings doch.

Gutscheinpläne: Negative Auswirkungen auf Zahlungsbereitschaft

Wie schon befürchtet, wirken sich die Gutscheinpläne der Bundesregierung also jetzt schon negativ auf die Zahlungsbereitschaft von Fluggesellschaften aus. Wie selbstverständlich werden hier die eindeutigen gesetzlichen Erstattungsregeln unterschlagen und so gesetzlich verbriefte Kundenrechte missachtet.

Unser Rat für Lufthansa-Kunden

Betroffene Fluggäste, die bei der Lufthansa gebucht haben und ihr Geld zurückhaben wollen, kann daher nur geraten werden, die Erstattung ihres Flugtickets aktiv einzufordern.

Dieses sollte direkt mit äußerstem Nachdruck erfolgen!

Über die Kanzlei Mutschke

Frau Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine gefragte Rechtsexpertin in Fragen rund um das Coronavirus und deutschlandweit bekannt aus den Medien. Die Kanzlei Mutschke berät ihre Mandanten bundesweit engagiert und kompetent in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Nicht zuletzt in der Thomas Cook Insolvenz haben wir für eine große Anzahl von geschädigten Thomas Cook Kunden ihr Geld retten können. Als erste Kanzlei in Deutschland haben wir dabei eine Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Aber wir kennen noch zahlreiche andere Mittel und Wege, um Ihr Geld zu retten.



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