Madsack Onlineservice, United Media, Euroweb & Co: Vertrag vorzeitig / fristlos / außerordentlich kündigen

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben Sie auch einen Vertrag mit dem Madsack Onlineservice, der United Media AG oder der Euroweb Internet GmbH abgeschlossen und möchten diesen vorzeitig beenden? Dann ergeht es Ihnen wie vielen anderen Mandanten, die wegen ihres Kündigungswunsches zu uns gekommen sind.

Über die Verträge mit den genannten Unternehmen

Allgemeines

Sowohl der Madsack Onlineservice als auch die United Media AG und die Euroweb Internet GmbH bieten sog. „Internet-System-Verträge“ an. Das sind Werkverträge, deren Inhalt das Erstellen, Pflegen und Betreiben von Internetseiten ist. Die monatlichen Kosten für den Vertrag betragen dabei zwischen 150,00 € und 450,00 €, je nach Umfang der vereinbarten Leistungen. Derartige Verträge werden unserer Kenntnis nach in der Regel nur Unternehmen angeboten, weshalb Verbraucherschutzrechte für gewöhnlich nicht greifen.

Unternehmen der Euroweb Group

Der Madsack Onlineservice, die United Media AG und die Euroweb Internet GmbH gehören allesamt zur Euroweb Group. Weiter Unternehmen der Euroweb Group sind u.a. (Quelle: https://www.euroweb.de/euroweb-group/)

  • WN OnlineService GmbH & Co KG
  • WESTFALEN-BLATT OnlineService
  • Net365
  • Vendosys
  • Foodiny
  • STYLELANE
  • RUHRGEBIETSHELDEN
  • PKW.de
  • YOURRATE

Vertragslaufzeit im Kleingedruckten

Die Vertragslaufzeit beträgt in uns vorliegenden Verträgen meist zwischen 36 und 48 Monaten. Diese Vertragslaufzeit ist in den Verträgen aber immer nur im Kleingedruckten enthalten. Zudem wurde die Zahl 48 als „achtundvierzig“ ausgeschrieben. Die Gesamtlaufzeit des Vertrags ist damit leicht zu überlesen.

Gesamtkosten nicht explizit genannt

Die Kosten des Vertrags betragen demnach über die Gesamtlaufzeit teilweise bis zu 20.000,00 €. In Anbetracht dieser Summe sind wir der Meinung, dass diese Vertragsinformationen eigentlich besonders hervorzuheben sein müssten. Die Gesamtkosten sind jedoch in keinem der uns vorliegenden Verträge ausdrücklich enthalten. Da es sich um Verträge zwischen Unternehmern handelt, ist es entbehrlich diesen Gesamtpreis anzugeben. Bei Verträgen mit Verbrauchern hingegen müsste der Gesamtpreis explizit angegeben werden. Dennoch könnte das Verschweigen des Gesamtpreises einen Kündigungsgrund bedeuten.

Ablehnung vorzeitiger Kündigung

Uns haben verschiedene Mandanten unabhängig voneinander berichtet, dass sie ihren Vertrag vorzeitig kündigen wollten. Persönliche Schreiben von den Mandanten an die United Media AG zwecks vorzeitiger Kündigung wurden jedoch unter Verweis auf die Gesamtlaufzeit des Vertrags von dem jeweiligen Unternehmen abgelehnt. Es gebe einzig die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit. Stimmt das?

Welche Möglichkeiten zur vorzeitigen Kündigung gibt es?

Es ist grundsätzlich möglich, Verträge mit den o.g. Unternehmen außerordentlich, d.h. fristlos zu kündigen. Das kann entweder aus einem wichtigen Grund oder aber auch ohne einen wichtigen Grund erfolgen. Wie dabei konkret im Einzelfall vorzugehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Je nachdem auf welche Weise die außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, sind unterschiedliche Rechtsfolgen daran geknüpft.

Bei der außerordentlichen Kündigung muss jedoch eine Vielzahl rechtlicher Details beachtet werden. Daher passieren meist schwerwiegende Fehler, wenn Mandanten versuchen, eigenständig ihren Vertrag zu kündigen. Das kann das weitere Vorgehen erheblich erschweren. Besser ist es, sich von Anfang an anwaltlich beraten zu lassen und nur mithilfe eines fachkundigen Anwalts die außerordentliche Kündigung auszusprechen.

Im Übrigen ist ein Widerrufsrecht ist in der Regel ausgeschlossen, da die Verträge im gewerblichen Rahmen abgeschlossen werden und für Unternehmer kein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen ist.

Wollen Sie Ihren Vertrag fristlos kündigen oder haben Sie Fragen dazu?

Dann melden Sie sich gerne bei uns in der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg für ein kostenloses und unverbindliches erstes Gespräch! Wir beraten seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu ihren Verträgen mit den o.g. Unternehmen. Sie erreichen uns unter:

  • Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • E-Mail hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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