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Mängel trotz mehrfacher Reparaturversuche - Autokauf

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Stärkung der Rücktrittsrechte bei Autokauf – Was die BGH-Urteile VIII ZR 266/09 und VIII ZR 352/21 für Sie bedeuten


Einleitung

Haben Sie ein Auto gekauft und trotz mehrfacher Reparaturversuche treten immer wieder Mängel auf? Die Bundesgerichtshof-Urteile VIII ZR 266/09 und VIII ZR 352/21 könnten in solchen Fällen für Sie von Bedeutung sein. Diese Urteile stärken das Rücktrittsrecht des Käufers und bieten wichtige Orientierungspunkte.

Sachverhalt

BGH VIII ZR 266/09:

Der Kläger erwarb ein Gebrauchtfahrzeug, das trotz mehrerer Reparaturversuche weiterhin Mängel aufwies. Insbesondere wurden "Verbrennungsaussetzer" im Motor festgestellt, die zu Rütteln und einem unrunden Lauf des Motors führten. Der Kläger erklärte daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag.

BGH VIII ZR 352/21

Der Kläger musste wegen Defekten des Turboladers des Fahrzeugs zunächst zweimal eine Werkstatt aufsuchen. Ab Mitte Juni 2017 traten dann Probleme mit dem Luftfahrwerk des Fahrzeugs auf. Es handelt sich hierbei um eine adaptive Luftfederung zur stufenlosen Anpassung der Dämpferhärte und zur Justierung der Bodenfreiheit des Fahrzeugs.

Wichtige Punkte aus den Urteilen

Beweislast liegt beim Käufer, aber...

Im Urteil VIII ZR 266/09 stellt der BGH klar, dass der Käufer beweisen muss, dass ein Mangel bei Übergabe der Kaufsache vorlag und dieser trotz Nachbesserungsversuchen des Verkäufers weiterhin besteht. Allerdings muss der Käufer nicht nachweisen, dass der Mangel auf der gleichen Ursache wie die ursprünglichen Mängel beruht, sofern die Mangelursache allein im Fahrzeug zu suchen ist.

Beweisführung und Sachverständigengutachten

In diesem Fall hat der Kläger den Beweis für das Vorliegen des Mangels entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts geführt. Der Sachverständige bestätigte die Mängel "Verbrennungsaussetzer" verbunden mit Rütteln und unrundem Lauf des Motors. Bei der dritten Begutachtung stellte der Sachverständige sogar einen geringen Leistungsverlust und leichtes Rütteln des Motors fest. Das Berufungsgericht verkannte, dass es nicht darauf ankommt, ob ein Sachmangel möglicherweise auf eine neue Mangelursache zurückgeführt werden kann, wenn die Mangelursache allein im Fahrzeug zu suchen ist und nicht auf einer unsachgemäßen Behandlung seitens des Käufers oder eines Dritten beruhen kann.

Recht auf rechtliches Gehör

Im Urteil VIII ZR 352/21 wird das Recht auf rechtliches Gehör betont. Das Gericht moniert, dass das Berufungsgericht den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt hat. Insbesondere wurde bemängelt, dass das Berufungsgericht den Vortrag des Klägers zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung sowie wegen Unzumutbarkeit (weiterer) Nacherfüllungsversuche unberücksichtigt ließ.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie ein Auto gekauft haben und trotz mehrfacher Reparaturversuche Mängel auftreten, haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sie müssen allerdings beweisen können, dass der Mangel bei Übergabe vorlag und trotz Reparaturversuchen besteht. Sie müssen jedoch nicht nachweisen, dass der Mangel auf der gleichen Ursache wie die ursprünglichen Mängel beruht.




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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