Mahnbescheid der Kanzlei .rka (Rechtsanwälte Reichelt Klute GbR) i.A.d. Koch Media GmbH

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Die Kanzlei .rka aus Hamburg beantragt für Ihre Mandantin, die Koch Media GmbH aus Österreich Mahnbescheide. In dem uns vorliegenden Mahnbescheid wird eine Hauptforderung in Höhe von 1.984,60 € zzgl. Zinsen und weiteren Rechtsanwaltskosten für das Mahnverfahren geltend gemacht.

 

Sachverhalt

Diesem Mahnbescheid war im Jahr 2019 eine sog. Filesharingabmahnung vorausgegangen wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Metro Exodus“, einem Videospiel. Über den Anschluss des Abgemahnten soll das Videospiel in einer sog. Internettauschbörse zum Download bereitgehalten worden sein. Dies stelle eine Rechtsverletzung dar. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wurden auch Zahlungsansprüche geltend gemacht. Neben dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides haben die Rechtsanwälte .rka auch zeitgleich ein Schreiben an unsere Mandantschaft verfasst, in welchem Sie über die Beantragung des Mahnbescheides informieren. In diesem Schreiben wird zudem mitgeteilt, dass sich die Hauptforderung des Mahnbescheides in Höhe von 1.984,60 € aus zwei Zahlungsansprüchen zusammensetzt. Es werden 984,60 € vorgerichtliche Anwaltskosten für die Abmahnung sowie ein Teilschadenersatz in Höhe von 1.000,- €  geltend gemacht.

 

Was ist zu tun?

Wenn Sie gegen den Mahnbescheid keine weiteren Schritte unternehmen, kann die Gegenseite nach zwei Wochen den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Sofern auch gegen diesen kein weitere vorgehen erfolgt, ist die Forderung rechtskräftig tituliert.

 

Daher sollte von einem fachkundigen Anwalt die Ansprüche überprüft werden. Gerade in sog. Filesharingfällen gibt es unterschiedliche Haftungsmaßstäbe (Täter,Störer), deren Haftung auch unterschiedlich ausfällt. Auch die Höhe der Ansprüche ist zu überprüfen. Ggf. bestehen auch Zurückbehaltungsansprüche.

 

Die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg (HvLS) bieten bundesweit juristische Betreuung an. Mit der Spezialisierung auf Urheberrecht und als Fachanwälte für Urheberrecht verfügen wir über langjährige Erfahrungen. Gerne helfen wir auch Ihnen bezüglich einer urheberrechtlichen Abmahnung.

Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder via E-Mail unter Angabe einer Rückrufnummer. Sie können uns auch schon die Abmahnung und weitere relevante Informationen schicken. Das können Sie entweder per E-Mail oder auch über das Kontaktformular machen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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