Mahnung oder Abbuchung von Media Websolutions B.V. stoppen

  • 2 Minuten Lesezeit

Sofort Hilfe anfordern:
 zum Kontaktformular

Angaben über den Autor RA Sebastian Günnewig

Hinweise zu Bewertungen  
 von ProvenExpert


Die Media Websolutions B.V. ist ein niederländisches Unternehmen, das insbesondere im Bereich Dating und Flirt aktiv ist. Zu den betriebenen Plattformen gehören Seiten wie affaire.com und flirtaction.com. Nach Angaben des Anbieters können Nutzer sich zunächst kostenlos anmelden, um sich einen Überblick über die angebotenen Dienstleistungen zu verschaffen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine Kontaktaufnahme mit anderen Mitgliedern in der Regel kostenpflichtig ist, da dafür sogenannte "Coins" erworben werden müssen.

Sie sind betroffen? Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls per E-Mail: Schicken Sie uns einfach erhaltene Mahnungen etc.: Zum Hilfe-Formular


Kosten und Kündigungsfristen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Media Websolutions B.V. sehen regelmäßig vor, dass sich die Mitgliedschaft von selbst um die gewählte Laufzeit verlängert, sofern der Nutzer nicht rechtzeitig kündigt. Bei flirtaction.com beträgt die Frist für die ordentliche Kündigung eines kostenpflichtigen Dienstes in der Regel 10 Tage vor Ablauf der Mitgliedschaft. (Stand: Februar 2025) Wenn eine solche Frist versäumt wird und die Mitgliedschaft nicht rechtzeitig gekündigt wird, können entsprechende Beträge in Rechnung gestellt werden. Nutzer müssen sich daher aktiv um die rechtzeitige Kündigung kümmern, um unerwünschte Abbuchungen zu vermeiden.

Fake-Profile und Zahlungsmodalitäten

Zusätzlich zu diesen finanziellen Aspekten wird in den AGB auf die Existenz von Fake-Profilen hingewiesen, die von Mitarbeitern der Media Websolutions B.V. erstellt werden. Auf flirtaction.com werden diese Profile beispielsweise als

„von MWS erstellte und betriebene Profile“ 

bezeichnet. Nutzer können über die Plattform nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Abonnements Nachrichten austauschen.

Nutzer können bei solchen Mitgliedschaften meist entweder direkt zur Zahlung aufgefordert werden oder es erfolgen Abbuchungen über das Bankkonto oder die Kreditkarte. Auch ist die Beauftragung externer Zahlungsdienstleister möglich wie z.B. der Webbilling AG.

Verwendungszwecke auf den Kontoauszügen können daher Begriffe enthalten wie

MWSBILL oder WEBBILLING

Sie haben Abbuchungen festgestellt oder sehen sich offenen Rechnungen ausgesetzt? Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls per E-Mail: Schicken Sie uns einfach erhaltene Mahnungen etc.: Zum Hilfe-Formular

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Inkassoverfahren und rechtliche Schritte

Sollten Nutzer die Zahlungen verweigern oder Lastschriften zurückbuchen, folgt häufig ein Mahnverfahren, in dessen Rahmen Inkassounternehmen wie die coeo Inkasso GmbH eingeschaltet werden. Diese Inkasso-Verfahren beinhalten oft die Androhung gerichtlicher Schritte und die Berechnung weiterer Gebühren.

Darüber hinaus gibt es auch Zahlungsaufforderungen von Rechtsanwälten wie der Kanzlei Friedrich Fix & Rüdiger Mosebach Rechtsanwälte . In solchen Schreiben wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden, was für den Betroffenen mit erheblichen Kosten verbunden sein kann.


Wir helfen Ihnen

Wenn Sie Mahnungen von der Media Websolutions B.V. erhalten haben oder bereits mit Forderungen der coeo Inkasso GmbH konfrontiert sind, sind Sie nicht allein.

Auch bei Zahlungsaufforderungen durch Rechtsanwälte wie die Kanzlei Friedrich Fix & Rüdiger Mosebach unterstützen wir Sie gerne.

Sie sind betroffen? Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls per E-Mail: Schicken Sie uns einfach erhaltene Mahnungen etc.: Zum Hilfe-Formular

Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © Coloures-Pic - stock.adobe.com


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema