Media Websolutions B.V. – Hilfe gegen Abbuchungen und Mahnungen

  • 3 Minuten Lesezeit

Abbuchungen mit mwsbill.com entdeckt?

Sie haben Abbuchungen auf Ihrem Kontoauszug oder auf der Kreditkartenabrechnung entdeckt, die Ihnen unerklärlich sind? Es finden sich im Verwendungszweck Begriffe wie "mwsbill.com" oder Ähnliches?

Dann hat i.d.R. die Firma Media Websolutions B.V. Beträge eingezogen. Erfahren Sie hier, was nun zu tun ist.

Sie möchten sofort eine anwaltliche Prüfung Ihrer Abbuchungen? Nehmen Sie hier kostenfrei und unverbindlich Kontakt mit uns auf: Zum Kontaktformular (hier klicken)


Hintergrund der Abbuchungen

Wir haben in anderen Beiträgen bereits über ähnliche Vorgehensweisen vergleichbarer Unternehmen aufgeklärt, darunter z.B. die BeTogetherMedia B.V. ( BTMbill.info ), die Casual Networks B.V. ( casualbill.com ) oder auch die Paidwings AG ( Paidwings, www.pdws.ch, pdws.ch, Paidwg.ch oder auch PAIDW AG“). Weitere Infos zur Casual Networks finden Sie hier: ungewolltes Abo?! Casual Networks BV | e-commerce-Kanzlei, weitere Infos zur Paidwings AG unter: Abbuchungen der Paidwings AG sicher stoppen | e-commerce-Kanzlei.

Die Media Websolutions B.V. betreibt dabei auch solche Casual-Dating-Seiten, für die früher die Be Together Media verantwortliche war, so z.B. seitensprungarea.com . Daneben betreibt sie noch weitere ähnliche Portale wie www.hotdates18.com oder affaire.com.

Sie haben unerklärliche Abbuchungen entdeckt? Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung für die richtigen nächsten Schritte: Zum Kontaktformular (hier klicken)

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Falsche Reaktion: Beträge sofort zurückbuchen

Wenn Sie Sie derartige Abbuchungen sehen, dann lassen Sie Ihre Bank die Beträge nicht einfach blind zurückholen.

Die ungeprüfte Lastschrift-Rückgabe beendet einen Vertrag NICHT.

Stattdessen folgt dann jedoch nicht selten ein Mahnverfahren und auch ein Inkasso-Verfahren oder Zahlungsaufforderungen durch Rechtsanwälte können drohen. Hierbei werden zumeist weitere Gebühren in Rechnung gestellt.



Mahnungen und Zahlungsaufforderungen

Reagieren Sie nicht auf Zahlungserinnerungen, in denen die Media Websolutions B.V. beispielsweise ausführt:

„Um weitere Unannehmlichkeiten sowie zusätzliche Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie hiermit erneut auf, den Gesamtforderungsbetrag von […] € bis zum […] auf das unten aufgeführte Konto zu überweisen.“


so können im nächsten Schritt Zahlungsaufforderungen von einem Inkasso-Büro oder von Rechtsanwaltskanzleien drohen. Sie sollten dabei die Abbuchungen, Schreiben und E-Mails der Gegenseite unbedingt von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, insbesondere wenn Sie die Forderung für nicht gerechtfertigt halten. 

Werden gerichtliche Schritte von der Gegenseite in die Wege eingeleitet und ist eine Forderung erst einmal tituliert, so kann z.B. Ihr Konto gepfändet werden.

Dann spielt es keine Rolle mehr, ob die Forderung ursprünglich berechtigt war oder nicht.


Aus diesem Grund bieten wir unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an, sodass Sie sich frühzeitig und leicht informieren können; schicken Sie uns gerne die Abbuchungen bzw. Mahnungen zur Prüfung unter: Kontakt | e-commerce-Kanzlei


Wir helfen Ihnen!

Sie haben Abbuchungen entdeckt, die Sie sich nicht erklären können?

Sie erhalten Mahnungen von der Media Websolutions B.V. oder von Inkassounternehmen, aber die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt?

Rechtsanwälte mahnen Sie bereits zur Zahlung?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht rechtens, weil Sie gar nichts kostenpflichtig abgeschlossen haben?



Bewahren Sie Ruhe.

Lassen Sie die Forderungen gerne kostenfrei und unverbindlich durch uns überprüfen: Kontakt | e-commerce-Kanzlei


Wir helfen Ihnen gerne.


Weitere Informationen zur Media Websolutions B.V. haben wir hier für Sie bereitgestellt: Media Websolutions | e-commerce-Kanzlei


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © fotomek – stock.adobe.com


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