Maklergebühren muss bald der Vermieter der auf Mietersuche ist selber tragen! … oder doch nicht ?

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Wille des Gesetzgebers kontra Lückensuche der Makler – Ein Sachstandbericht!

Maklergebühren muss bald der Vermieter der auf Mietersuche ist selber tragen! … oder doch nicht?

So jedenfalls sieht es der vorliegende Gesetzesentwurf des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vor, der aktuell dem Rechtsausschuss des Bundestages zur Beratung und Anhörung vorliegt und der im Laufe des Jahres 2015 in Kraft treten soll.

Mit diesem Gesetzesentwurf soll es zu einer „Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung“ und Entlastung der Mietinteressenten kommen. Das bedeutet im Klartext:

Der Vermieter, der einen Makler damit beauftragt, einen geeigneten Mieter für seine Wohnung oder sein zu vermietendes Haus zu finden muss im Fall einer erfolgreichen Vermittlung den Makler den er beauftragt hat, auch bezahlen.

Ein Mieter muss fortan nach dem Willen des Gesetzgeber nur noch dann die maximale Courtage von 2,38 Monatskaltmieten an einen Makler zahlen, wenn er diesen damit beauftragt hat, für ihn eine geeignete Mietsache zu finden.

Wenn aber der Makler vom Vermieter beauftragt wurde, muss dieser zahlen.

Allerdings haben findige Makler bereits jetzt, also vor Inkrafttreten dieses Gesetzes, einen Weg gefunden, diese gesetzliche Regelung möglicherweise erfolgreich zu Lasten der Mieter zu umgehen. Dies soll stark vereinfacht erklärt so funktionieren : Der vom Mieter kontaktierte Makler kommt dann an den Wohnraumsuchenden nicht mit eine Angebot auf den Mieter zu, sondern er „findet“ eine geeignete Wohnung für den Mieter nach einer Scheinrecherche im Internet, bietet sie dem Mieter an. Folge: Der Mieter hat bestellt und bezahlt! Dass der Vermieter dem Makler zuvor genau gesagt hat, wo genau er im Internet nach der „zufällig gefundenen“ Wohnung suchen soll, versteht sich dann von selbst. So jedenfalls soll es wohl funktionieren.

Es wäre auch eine Umgehung des Gesetzes dadurch möglich, dass sich 2 Makler zusammenschließen, der eine Makler die Angebote von Vermietern sammelt und der andere sich dann von potentiellen Mietern Suchaufträge erteilen lässt.

In welcher Form und wann dieses neue Gesetz nun in Kraft treten wird ist derzeit nicht absehbar, aber um auch nur ansatzweise die Mieter bei der Wohnungssuche zu entlasten, wie dies eigentlich das erklärte Ziel des Gesetzes war, bedarf es wohl noch diverser Änderungen, schließlich sollen zugunsten der Mieter jährlich 570 Millionen Euro Maklercourtagen in Wegfall geraten.

In jedem Fall sollten Sie sich kompetent beraten lassen, wenn es für Vermieter um die Beauftragung eines Maklers geht und wenn es für Mieter um eine entsprechende Beauftragung oder aber angestrebte Kostentragung nach dem Willen des Vermieters geht.

Über diese Sachverhalt informiert Sie unser auf dem Gebiet des Mietrechts spezialisierter Rechtsanwalt Dirk Witteck, Telefon 06021/365816; post@rechtsanwalt-witteck.de - www.rechtsanwalt-witteck.de

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