MAN SE: Klage der Aktionäre wegen Beteiligungsverkauf in Vorbereitung

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Der Ärger unter den Aktionären der Münchner MAN SE war groß, als der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Traton SE gekündigt wurde. Das Ganze geschah zum Ende des Jahres 2018. 

Der Grund dafür war, dass in einem Spruchverfahren, das wegen der Abfindung und dem Ausgleich, die in dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geregelt waren, eine Erhöhung dieser Werte festgesetzt wurde. Damit wurde die Sache für die Traton zu teuer und man beschloss, den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu beenden.

Kurz vor Ende des Vertrages jedoch wurde die Gelegenheit noch genutzt, die Beherrschungsmacht dafür einzusetzen, um bei der MAN SE einige Beteiligungen zu veräußern. Betroffen waren die Renk AG und die MAN Energy Solutions SE. Der Preis, der dafür erzielt wurde, belief sich um die € 2 Milliarden.

Schon damals wurde darüber gerätselt, ob dieser Preis wirklich angemessen war oder ob hier nicht zulasten der MAN SE und damit ihrer Aktionäre ein zu geringer Preis bezahlt worden ist. Schließlich sind nach den Veräußerungen die Gesellschaften an eine andere Firma im VW-Konzern gegangen.

Zwischenzeitlich gehen wir davon aus, dass der Preis für die Gesellschaften zu niedrig war. Denn wenn man das sogenannte Ertragswertgutachten heranzieht, das für das Spruchverfahren wegen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages angefertigt wurde, dann kann man hieraus den damaligen Wert der MAN-Töchter ableiten. 

Die Werte, die sich daraus ergeben, liegen deutlich über dem, was MAN letztlich erhalten hat. Demnach läge ggf. eine Schädigung der MAN SE vor.

In einer derartigen Situation sieht das Aktiengesetz ein Verfahren vor, wonach die Aktionäre einer Gesellschaft einen sich aus der Beherrschungssituation entstandenen Schaden einklagen können. Der Grund für diese Regelung ist, dass die Vorstände einer Gesellschaft, die beherrscht wird und die die Weisung der herrschenden Gesellschaft ausführen, selbst gehemmt sein werden, zu klagen.

Die Kanzlei Bergdolt bereitet eine derartige Klage derzeit vor. MAN-Aktionäre und andere am Verfahren Interessierte können sich gerne in der Kanzlei melden. Wir informieren über die Voraussetzungen und die Kosten einer Beteiligung an der Klage.


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