Markenrechtsverletzung SuperDry (DKH Retail Ltd.) | Bear & Wolf, Winterstein Rechtsanwälte

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Erneut wurde uns eine Abmahnung in Bezug auf „SuperDry-Artikel“ der Rechtsanwälte Bear & Wolf powered in Germany by Winterstein Rechtsanwälte vorgelegt.

Vorab: Wenn Sie eine Abmahnung wegen Markenverletzung erhalten haben, stehen wir Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung vorab per Fax oder via E-Mail übersenden. Wir rufen Sie umgehend und für Sie kostenlos zurück.

Abmahnung der Rechtsanwälte Bear & Wolf | Winterstein Rechtsanwälte

Derzeit vertreten wir mehrere Mandanten, die eine Abmahnung der Rechtsanwälte Bear & Wolf / Winterstein Rechtsanwälte in Bezug auf angeblich gefälschte Ware der Marke SuperDry erhalten haben. Bear & Wolf (Winterstein Rechtsanwälte) behaupten, dass im Rahmen von Testkäufen festgestellt wurde, dass die Ware die Markenrechte der Firma DKH Retail Ltd. verletze. In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000 € gefordert. Wichtig ist, dass Bear & Wolf im Namen von DKH Retail Ltd. zudem Auskunft über die Herkunft und die Vertriebswege der Ware fordert. Dies dient der Vorbereitung umfassender weiterer Schadenersatzansprüche, welche sich an den erzielten Umsätzen orientieren.

Markenrechtliche Abmahnung erhalten – Reaktion?

Wir empfehlen zunächst, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Eine Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kommt einer Anerkennung sämtlicher Ansprüche der Abmahner gleich. Es ist vielmehr sinnvoll, die gesamte Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Marke = gewerbliches Schutzrecht) prüfen zu lassen.

Häufig wird übersehen, dass dem Empfänger solcher Abmahnungen ein Regressanspruch gegen seinen Lieferanten zusteht, wenn sich die Abmahnung als berechtigt erweist.

Kompetenter Rechtsbeistand durch die Fachkanzlei Dr. Wallscheid & Drouven

Dr. Oliver Wallscheid LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und vertritt seit mehreren Jahren viele Mandanten, die markenrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer jahrelangen Erfahrung mit solchen Abmahnungen und unserer Spezialisierung auf dem Gebiet des Markenrechts.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen bei Interesse eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung. Schicken Sie uns zu diesem Zweck ein Fax oder ein E-Mail mit der Abmahnung. Wir bieten unseren Mandanten:

  • kostenlose Ersteinschätzung des Falls,
  • Prüfung der Abmahnung,
  • im Fall einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung – die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden wird – sowie das Führen von Vergleichsverhandlungen, um die Angelegenheit möglichst zu einem annehmbaren Abschluss zu führen.
  • Soweit gewünscht: Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber dem Lieferanten.

Das kostenlose Erstgespräch ist für Sie unverbindlich. Sie entscheiden erst anschließend, ob unsere Kanzlei Ihren Fall bearbeiten soll.

Dr. Wallscheid, LL.M. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz


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