Markenverletzung: Abmahnung durch Kanzlei Zierhut IP i.A..d. Frida Kahlo Corporation wegen „Frida“

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Die Frida Kahlo Corporation lässt über die Kanzlei Zierhut IP (Die Ihr Anwalt 24 Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft) markenrechtliche Abmahnungen aussprechen.

Wer ist Empfänger einer solchen Abmahnung?

Empfänger solcher markenrechtlichen Abmahnungen sind in der Regel Onlineshopbetreiber.

Was Inhalt dieser Abmahnung?

Mit der Abmahnung wird ein markenrechtlicher Verstoß gerügt. Vorliegend wird die Benutzung des Zeichens „Frida“ gerügt. Der Onlineshopbetreiber soll unter der Bezeichnung „Frida“ Produkte wie zum Beispiel Handtaschen zum Verkauf angeboten haben. Zugunsten der Frida Kahlo Corporation sei jedoch eine Marke für die Bezeichnung „Frida“ unter anderem für Handtaschen eingetragen. Damit verstoße die Bezeichnung des Shopbetreibers gegen das Markenrecht.


Was wird mit der Abmahnung geltend gemacht?


  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftsanspruch über Herkunft, Vertrieb und Umsätze
  • Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 250.000 €
  • Vergleichsansgebot  in Höhe  von 2.884,70 Euro anstatt 3.744,50 €


Soll ich das Vergleichsangebot annehmen und die Unterlassungserklärung abgeben?

Wir hatten grundsätzlich dazu die Abmahnung durch einen fachkundigen Anwalt überprüfen zu lassen. Oftmals sind beigefügte Unterlassungserklärungen zu weit gefasst. Diese können nachteilig für den Abgemahnten sein. Auch ist zu überprüfen, ob die geforderten Zahlungsansprüche in der Höhe tatsächlich bestehen.


Auch sollte unbedingt beachtet werden, dass bei vorschneller Erteilung einer Auskunft ohne anwaltliche Beratung diese dazu genutzt werden kann weitergehende Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen. Daher sollte man als Laie nie ohne rechtliche Beratung auf eine markenrechtliche Beratung antworten. Es gilt in jedem Fall:


  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Kein direkter Kontakt zum Abmahner oder dessen Anwalt!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen ohne anwaltliche Beratung leisten!
  • Kontakt zum Fachanwalt (für Gewerblichen Rechtschutz) aufnehmen!

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Wir beraten in unserer Kanzlei HÄMMERLING-LEGAL seit Jahren bundesweit in einer Vielzahl von Abmahnfällen. Als Fach- und Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht, Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie IT-Recht helfe ich Ihnen gerne mit Ihrer Abmahnung weiter! Melden Sie sich einfach unverbindlich bei uns unter:

  • Tel. 040 5330-8720 
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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