Medienrecht | Universum Film GmbH | Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Abmahnung

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Achtung: Der Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen aus den Jahren 2016 und 2015

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in welchen diese angibt, im Auftrag der Universum Film GmbH abzumahnen. Mit der jeweiligen Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen, dass dieser Urheberrecht verletzt habe. Folgende Werke wurden nach den uns vorliegenden Abmahnungen abgemahnt: „It Follows“, Film; „Wild Card“, Film.

II. Strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt?

Achtung: Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie möglicherweise sehr viele Jahre binden und kann für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie auch Kostenfolgen nach sich ziehen. Deshalb empfiehlt sich, einen auf dem Gebiet des Urheberrechts kundigen Rechtsanwalt diesbezüglich aufzusuchen und sich rechtzeitig vor einem möglichen Fristablauf und vor Abgabe von Erklärungen ausreichend beraten zu lassen. Beachten Sie aber auch hier, dass es weniger belastende Verteidigungsstrategien gibt, als eine modifizierte Unterlassungserklärung. Hierzu finden Sie mehr unter www.aid24.de.

III. Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Es ist möglich, dass eine Unterlassungserklärung teilweise geändert, also modifiziert wurde. Dabei wird die Unterlassungserklärung so umformuliert, dass keine Rechtspflicht anerkannt wird, aber die Erklärung rechtsverbindlich erfolgt. Somit kommt kein Anspruch aus einem Schuldeingeständnis in Betracht.

Außerdem muss die Höhe der Vertragsstrafe, die vom Abmahner vorgeschlagen wurde, nicht akzeptiert werden. Hierbei sollte aber darauf geachtet werden, dass die Vertragsstrafe nicht zu niedrig angesetzt wird, da sonst der Erklärung die notwendige Ernsthaftigkeit fehlt.

In der Praxis kommt es zu einem Rückgriff auf den „(neuen) Hamburger Brauch.“ Hierbei vereinbaren die Parteien nur eine angemessene Vertragsstrafe. Es ist allerdings von einer eigenen Modifizierung der Unterlassungserklärung abzuraten.

Ein auf Urheberrecht bzw. IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen eine für ihren Fall abgestimmte Erklärung erstellten. Außerdem gibt es weitere weniger belastende Verteidigungsstrategien, die keiner modifizierten Unterlassungserklärung bedürfen. Ihr Anwalt sollte Ihnen Alternativen aufzeigen. Wenn er das nicht tut, dann sollten Sie den Anwalt wechseln!

IV. Hilfe gewünscht? Rufen Sie die AID24 Rechtsanwaltskanzlei an!

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