Medienrecht | Waldorf Frommer Rechtsanwälte | Abmahnung | Warner Bros. Entertainment GmbH

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I. Zu den vorliegenden Abmahnschreiben 

In der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnschreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in welchen diese mitteilen, im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH abgemahnt zu haben. Mit den Abmahnungen wird der Angeschriebene aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Geldbetrag zu zahlen. Wegen folgender Werke war in den uns vorliegenden Fällen abgemahnt worden: The Flash - Potential Energy (TV-Folge); The 100 - Bitter Harvest (TV-Folge); Black Mass (Film); Codename U.N.C.L.E (Film).

II. Was Sie zu Unterlassungserklärungen unabhängig von I. allgemein wissen sollten

Soweit Sie erst einmal eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, kann Sie dies sehr viele Jahre binden, was für Sie dann erhebliche Handlungseinschränkungen und Kostenfolgen mit sich bringen kann. Deshalb empfiehlt es sich, vor Abgabe einer Unterlassungserklärung rechtzeitig einen auf dem Gebiet des Urheberrechts tätigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, welcher prüfen sollte, ob eine Unterlassungserklärung mit der dazu passenden Verteidigungsstrategie umgangen werden kann.

III. Unabhängig von I. zur sekundären Darlegungslast bei Tauschbörsensachen

In seinem Urteil vom 16.10.2015 entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 32 C 1583/15), das die Vermutung, der Internetanschlussinhaber sei auch gleichzeitig der Täter einer angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung durch illegales Filesharing, als nicht erwiesen gilt, wenn auch anderen Personen der Internetanschluss im problematischen Zeitraum zugänglich war.

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    • IPPC law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    • Waldorf Frommer Rechtsanwälte
    • Kanzlei Sawari
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    • Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
    • Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwalts mbB
    • Rechtsanwalt Daniel Sebastian
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