Mehr Sicherheit im Arbeitsrecht: Die Fakten zur Scheinselbstständigkeit

  • 1 Minuten Lesezeit
Im Arbeitsrecht ist es für Unternehmer wichtig, nicht in die Scheinselbstständigkeit zu rutschen.

Für die Scheinselbstständigkeit existiert keine eindeutige Definition. Für Auftragnehmer und Auftraggeber stellt sie dennoch ein bedeutendes Risiko dar. Sie steht nämlich unter Strafe. Unterstellt der Gesetzgeber Scheinselbstständigkeit, vermutet er:

  • Das Übergehen der Rechte von Arbeitnehmern
  • Das Hinterziehen von Sozialversicherungs-Beiträgen.


Selbstständige Arbeitnehmer sind versicherungs-pflichtig anzumelden. Auch wenn das zutrifft, gibt es Anhaltspunkte, die möglicherweise auf eine Scheinselbstständigkeit hindeuten:

Der Auftraggeber:

  • schreibt Urlaub und Arbeitszeiten vor
  • ist dem Auftragnehmer gegenüber weisungsbefugt hinsichtlich der Erledigung seiner Arbeit
  • bestimmt den Arbeitsort

Der Auftragnehmer:

  • trägt kein unternehmerisches Risiko
  • erhält jeden Monat ein festes Einkommen
  • ist langfristig in interne Arbeitsabläufe des Unternehmens integriert
  • Lohn, Arbeitszeiten sowie Tätigkeitsbereich sind nahezu identisch deren Festangestellter



Anhaltspunkte, die gegen eine Scheinselbstständigkeit sprechen:


Der Auftragnehmer:

  • verrichtet stetig neue Auftragsarbeiten
  • nutzt eigene Programme, Werkzeuge und Geräte
  • teilt Urlaub und Arbeitszeit frei ein


Wer prüft die Scheinselbstständigkeit?

Es ist möglich, dass ein Auftraggeber oder Auftragnehmer selbst die Überprüfung veranlasst, ob bei ihm eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Behörden führen zudem auch ungefragt Kontrollen durch. Eine Scheinselbstständigkeit hat verheerende Folgen:

  • Abmeldung der Selbstständigkeit bei Behörden
  • Beendigung der Mitgliedschaft bei der IHK
  • Rückwirkende Zahlung der Sozialversicherungs-Beiträge durch den Auftraggeber
  • Finanzamt fordert womöglich eine Nachzahlung der Lohnsteuer


Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Wir setzen uns für Ihre Rechte ein!

Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit kostenfrei und unverbindlich. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Nutzen Sie hier gerne auch unser Formular für die kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Stichworte: Arbeitsrecht, Auftragnehmer, Auftraggeber, Selbstständigkeit, Scheinselbstständigkeit

Foto(s): stock.adobe.com/335610971

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Agster

Beiträge zum Thema