Mehr Waffengleichheit im Eilverfahren: Schutzschriftenregisterverordnung (SRV) durch Bundesrat

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Die Schutzschrift gehört zum festen Repertoire des Verteidigers in Abmahnverfahren. Mit der Schutzschrift präsentiert der Verteidiger dem Gericht schon vor Einreichung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung seine Argumente, um mit seinem Standpunkt gehört zu werden und nach Möglichkeit den Erlass einer Verfügung ohne seine vorherige Anhörung (sog. Beschlussverfügung) zu verhindern.

Probleme der Schutzschrift 

Gerade im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht ist die Hinterlegung einer Schutzschrift jedoch mit der praktischen Schwierigkeit verbunden, dass regelmäßig eine Vielzahl von Gerichten zuständig ist und daher bei sorgfältiger Verteidigung auch eine Vielzahl von Schutzschriften hinterlegt werden muss. Darüber hinaus besteht bei erfolgreicher Verteidigung häufig die Schwierigkeit, bei den Gerichten Informationen über den Ausgang des Verfahrens zu erhalten und auf diese Weise die Kostenerstattungsansprüche der eigenen Partei zu sichern. 

Lösung

Beide Probleme sollten bald der Vergangenheit angehören: Mit einem sog. Maßgabebeschluss (BR-DS 328/15) hat der Bundesrat am 6. November 2015 dem Entwurf für die Schutzschriftenregisterverordnung mit einem nur geringfügigen Modifikationsvorschlag zugestimmt. Sollte die Bundesregierung nun die Schutzschriftenregisterverordnung (SRV) wie erwartet erlassen, dann können Schutzschriften ab dem 1. Januar 2015 in einem zentralen Register hinterlegt werden. Dies spart Papier und Aufwand (auch bei den Gerichten) und reduziert die mit der Hinterlegung einer Schutzschrift verbundenen praktischen Schwierigkeiten erheblich. 

Durch die Schutzschriftenregisterverordnung wird das einstweilige Verfügungsverfahren auch – endlich – transparenter. Denn ab 1. Januar werden die Verteidiger im einstweiligen Verfügungsverfahren nach Abruf ihrer Schutzschrift durch ein Gericht automatisch (mit Zeitversatz) informiert. Dies dient nicht nur der Befriedigung der Neugierde, sondern schafft Rechtssicherheit (man kann durch Akteneinsicht feststellen, wie das Gericht zu dem behaupteten Anspruch der Gegenseite steht) und ermöglicht es der in Anspruch genommenen Partei, ihre Kosten erstattet zu verlangen, die sie bislang regelmäßig tragen musste.

Ausblick

Wir freuen uns auf das Inkrafttreten der SRV. Bei richtiger Verteidigung sollten ab dem 1. Januar einstweilige Verfügungen, die vom Gericht auf unvollständiger Tatsachengrundlage erlassen werden, der Vergangenheit angehören. Erfreulich ist auch, dass zukünftig nicht nur beim rechtlichen Gehör, sondern auch bei der für die Parteien wichtigen Kostenfrage Gleichheit herrscht.



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