Veröffentlicht von:

Mehrere Kununu-Bewertungen von ein und derselben Person? ⚠️

  • 3 Minuten Lesezeit
Mehrere negative Bewertungen auf Kununu durch eine einzelne Person können sowohl zulässig als auch unzulässig sein. Arbeitnehmer dürfen ihren Arbeitgeber im Internet bewerten, solange Plattformrichtlinien und rechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Unzulässig wird es, wenn aus Frust mehrere Accounts genutzt werden, um den Ruf des Arbeitgebers zu schädigen. Eine Person darf aber sowohl als Bewerber als auch als Arbeitnehmer negative Bewertungen verfassen. Juristisch können Bewertungsplattformen verpflichtet werden, die Echtheit solcher Bewertungen nachzuweisen. Bei Verdacht auf Mehrfachbewertungen bietet meine Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung und berät über Möglichkeiten, gegen unzulässige Bewertungen vorzugehen, inklusive eines direkten anwaltlichen Vorgehens gegen die bewertende Person bei Vorliegen eines erhärteten Verdachts auf Rufschädigung.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Sie wurden mehrfach auf Kununu kritisch oder gar schlecht bewertet und haben den Verdacht, dass hier eine Mehrfachbewertung durch eine Person vorliegt?

Wenn plötzlich mehrere Negativeinträge auftauchen, die dazu noch ähnlich klingen und verfasst sind, ist der Verdacht unserer Erfahrung nach in vielen Fällen begründet.

Meine Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Bewertungsfällen auf Kununu und weiteren Plattformen an. Gern können Sie mich Ihren Fall unverbindlich schildern.


kununu FAQ: Die 51 meistgestellten Fragen und Antworten


Sind mehrere negative Kununu-Bewertungen durch eine Person zulässig?

Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber im Internet kritisch bewerten - solange hierbei die Richtlinien der Plattform und die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Nicht zulässig ist jedoch das mehrfache negative Bewerten des Arbeitgebers - denn dies macht nur in den seltensten Fällen tatsächlich Sinn. Bei Kununu und anderen Plattformen wird überdies ein Durchschnittswert berechnet, der massiv verfälscht werden kann, wenn ein und dieselbe Person mehrere Negativeinträge veranlasst.

Es ist jedoch nicht ganz undenkbar, dass eine Person mehrere negative Einträge auf Kununu verfassen darf. Denn bei Kununu gibt es einerseits den Mitarbeiter-Bewertungsbereich, und andererseits den Bewerber-Bewertungsbereich. 

Eine Person darf daher durchaus eine negative Bewertung als Bewerberin oder Bewerber veranlassen, und dann, wenn es zur Anstellung gekommen ist, auch eine negative Eintragung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

Wann mehrere Kununu-Bewertungen unzulässig sind!

Falls eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer jedoch aus Frust mehrere Accounts und Anmeldedaten nutzt, um mehrfache Negativeinträge bei Kununu zu veranlassen, ist dies nicht zulässig.

Dieses Vorgehen ist bereits deshalb nicht zulässig, da einziger Zweck einer solchen Unternehmung die Rufschädigung des Arbeitgebers ist - ein solches "Recht auf Rufschädigung des Arbeitgebers" gibt es jedoch nicht.

Auch die Plattformen wie Kununu und Google haben kein Interesse daran, von ein und derselben Person mehrere Negativeinträge online zu stellen.

Es gibt auf allen Plattformen auch die Möglichkeit, die eigene Bewertung anzupassen und nachträglich abzuändern - so gibt es keinen Grund, eine "neue" negative Bewertung einzustellen, da die alte einfach editiert werden kann, falls die eigene Meinung sich geändert hat.

Wie deckt man mehrere Bewertungen durch ein und dieselbe Person auf?

Juristisch gesehen dürfen Arbeitgeberbewertungs-Plattformen wie Kununu im Mitarbeiter-Bewertungsbereich nur Einträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, oder ehemaligen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern veröffentlichen.

Die Rechtsprechung hat hierzu in einigen Urteilen festgestellt, dass die Bewertungsplattformen im Zweifel nachweisen müssen, dass die bewertende Person tatsächlich Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer war.

Insofern kann juristisch von den Bewertungsplattformen ein Nachweis über die "Echtheit", beziehungsweise die Berechtigung zur Abgabe einer Arbeitnehmerbewertung von der bewertenden Person verlangt werden.

Auf diesem Wege lässt sich auch ausschließen, dass ein und dieselbe Person mehrere Negativeinträge veranlasst. Wird so etwas aufgedeckt, agiert Kununu sehr schnell und löscht die Mehrfacheinträge unserer Erfahrung nach anstandslos.

Fachanwalt IT-Recht hilft bundesweit


Direktes Vorgehen gegen die bewertende Person sinnvoll?

Wenn eine Person mehrere Negativeinträge bei Kununu veranlasst hat, könnte auch ein anwaltliches Vorgehen gegen die bewertende Person sinnvoll sein. 

Zwar sind die Bewertungen auf Kununu augenscheinlich anonym, dennoch können Arbeitgeber teilweise aus der Formulierung einer Negativeintragung, oder aus den sonstigen Umständen (z.B. kürzlich gekündigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) erahnen, wer welche Bewertung geschrieben hat.

Ein erhärteter Verdacht reicht in der Regel aus, um juristisch gegen die bewertende Person direkt vorzugehen. Der Vorwurf lautet dann beispielsweise: Rufschädigung durch mehrere Negativbewertungen auf Kununu. 

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung!

Ganz gleich, mit welchem "Kununu-Problem" Sie zu kämpfen haben, meine Kanzlei ist auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls.

Schildern Sie mir Ihren Fall per Mail und senden Sie mir gern den Link zur Bewertung oder zu Ihrem Kununu-Profil gleich mit. So kann ich Ihren Fall einschätzen und mich zeitnah mit einer konkreten Ersteinschätzung zurückmelden. 

Auf Grundlage meiner kostenfreien Ersteinschätzung können Sie entscheiden, inwieweit Sie ein juristisches Vorgehen durch mich gegen Kununu, oder gegen die bewertende Person beauftragen möchten.

Foto(s): Thomas Feil

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Feil

Beiträge zum Thema