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Millionenklage in den USA durch fehlendes Komma

  • 4 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion

Englisch kann doch jeder, oder? Wann setzt man allerdings ein Komma for „that“ und wann nicht? Und wann kommt ein Komma vor „if“? Und weswegen kann der Satz „The panda eats shoots and leaves“ mit und ohne Kommasetzung unterschiedliche Bedeutungen haben?

Auch im Englischen ist die Zeichensetzung ein Kapitel für sich

Die meisten dürften mittlerweile im Bilde sein, dass die englische Sprache hinsichtlich der Kommasetzung ein wenig anders tickt als die deutsche: Üblicherweise gilt hier die Devise „Weniger ist mehr“. Nicht wenige werden sich infolgedessen an den guten Rat erinnern, die Kommasetzung im Englischen in erster Linie zur Kennzeichnung von Sprachpausen zu gebrauchen.

Das „Oxford Comma“ soll für mehr Übersicht bei Aufzählungen sorgen

Wer sich allerdings mit den Feinheiten des Angelsächsischen auskennt, weiß möglicherweise auch, dass es hier wie so oft Ausnahmen gibt. Ein derartiger Fall ist das unter Sprachwissenschaftlern und der schreibenden Zunft gleichermaßen umstrittene „Oxford Comma“ oder auch „Serial Comma“. Was kompliziert klingt, ist es im Grunde eigentlich gar nicht: Wenn es der leichteren Erfassbarkeit von Satzkonstruktionen dient, ist es auch möglich, bei Aufzählungen ein Komma vor „and“ oder „or“ zu setzen.

Für Neulinge dürften Sätze wie „She bought some books, magazines, and groceries“ oder „Would you like some tea, coffee, or lemonade?“ sicherlich auf den ersten Blick ein wenig befremdlich anmuten. Dennoch hat das „Oxford Comma“ auch glühende Verfechter, die ihm generelle Vorteile für die Lesbarkeit längerer Sätze zuschreiben.

Sammelklage um Überstundenvergütung bezieht sich auf potenziell mehrdeutiges Gesetz

Kürzlich brachte die umstrittene Kommaregel allerdings das Molkereiunternehmen „Oakhurst Dairy“ in Portland, Maine, USA, nach allen Regeln der Kunst in Bedrängnis. Denn drei Lasterfahrer, die für das Unternehmen tätig gewesen waren, vertraten die Meinung, dass der Konzern ihnen die Überstundenvergütungen für insgesamt vier Jahre nachzuzahlen hatte und reichten stellvertretend für etwa 75 weitere Kollegen eine Sammelklage ein. Und genau an dieser Stelle kam das gefürchtete „Oxford Comma“ ins Spiel.

Nicht vorhandenes „Oxford Comma“ als Stein des Anstoßes

Die Kläger verwiesen auf das Staatsgesetz von Maine, demgemäß Arbeitnehmern eine Überstundenvergütung in Höhe des 1,5-fachen Lohnsatzes zusteht. Allerdings wird hier auch verfügt, dass für bestimmte Arbeiten keine Überstundenvergütung vorgesehen ist. Wir zitieren:

„The overtime provision of this section does not apply to: (…)

The canning, processing, preserving, freezing, drying, marketing, storing, packing for shipment or distribution of:

(1) Agricultural produce;

(2) Meat and fish products; and

(3) Perishable foods (…)“, 26 M.R.S.A. § 664(3)

Die Kläger wiesen auf die Mehrdeutigkeit des Gesetzeswortlauts hin, die zwei Lesarten ermögliche. Halte man sich jedoch an die erste, stünden ihnen Überstundenvergütungen für insgesamt vier Jahre zu.

Wer nicht verpackt, erhält die Überstundenvergütung?

Die drei Lasterfahrer argumentierten, dass sich das Gesetz bedingt durch das nicht gesetzte „Oxford Comma“ vor dem Wort „or“ so interpretieren lasse, dass nur für die Tätigkeit des Verpackens zum Zweck des späteren Verteilens die Überstundenvergütung ausgeschlossen sei. Dass das Gesetz sich auf das „Verpacken“ und das „Verteilen“ als zwei voneinander unabhängige Tätigkeiten beziehe, sei dagegen nicht eindeutig ersichtlich.

Da die Fahrer jedoch die Waren nur verteilten, sie aber nicht verpackten, gelte die Ausnahme von der Überstundenvergütung ohne „Oxford Comma“ vor dem Wort „or“ streng genommen für die Lasterfahrer nicht. Wäre der Wortlaut im Gesetz „The canning, processing, preserving, freezing, drying, marketing, storing, packing for shipment, or distribution of …“: gewesen, hätte dies einer potenziellen Mehrdeutigkeit dagegen einen Riegel vorgeschoben.

Der „United States Court of Appeals for the First Circuit“ als Anhänger des „Oxford Comma“

Zugegeben dürften sich nicht wenige nun zu ausgiebigem Kopfschütteln verführt sehen. Der „United States Court of Appeals for the First Circuit“ ließ sich allerdings auf die grammatikalische Haarspalterei ein. Es pflichtete den Klägern bei und wies auf die Mehrdeutigkeit des Wortlauts im Gesetz hin. Der Arbeitgeber der (sammel-)klagenden Lkw-Fahrer fand sich somit in einer kolossalen Bredouille wieder. Denn im schlimmsten Fall droht dem Molkereiunternehmen aus Maine nun eine Rückzahlung von Überstundenvergütungen im Höhe von insgesamt zehn Millionen Dollar. Die Richter wiesen den Fall schließlich an die Vorinstanz zurück, deren neues Urteil nun nicht ohne Spannung erwartet wird.

Wie so oft kann die Tücke im Detail liegen

Der eine oder andere mag nun mutmaßen, dass hier auf dermaßen spektakuläre Weise eine Mücke in einen Elefanten verwandelt wurde, wie es eben nur im „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“ geschehen kann. Ein Mahnmal für die Tatsache, dass die Tragweite grammatikalischer Nuancen niemals unterschätzt werden sollte, ist der kuriose Fall jedoch in jeder Hinsicht. Und nicht nur das: Einen besseren Beweis für die alte Volksweisheit, dass es sich immer wieder lohnen kann, etwas genauer hinzuschauen, könnte es kaum geben.

(JSC)

Foto(s): @iStockphoto.com

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