Mittels Drohung zum Aufhebungsvertrag?

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Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.05.2021 – 18 Sa 1124/20

Die Drohung mit einer fristlosen Kündigung und einer Strafanzeige; die Anwesenheit eines „Anwalts für Arbeitsrecht“ – wie viel Druck darf ein Arbeitgeber im Rahmen eines Personalgesprächs auf seine Mitarbeiter ausüben? Und wann ist die Grenze überschritten, die es dem Arbeitnehmer ermöglicht, wirksam gegen den unter Druck unterschriebenen Aufhebungsvertrag vorzugehen?

Der Fall

Die bei der Beklagten beschäftigte Klägerin wurde am 22.11.2019 zu einem Personalgespräch mit dem Geschäftsführer gebeten. Zugegen war auch der spätere Prozessbevollmächtigte der Beklagten, der sich der Klägerin als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vorstellte. Im Verlauf des Gesprächs wurde der Klägerin ein vorbereiteter Aufhebungsvertrag vorgelegt, den diese nach einer rund zehnminütigen Bedenkzeit unterzeichnete. Sollte sie eine Unterzeichnung des Vertrages verweigern, waren der Klägerin sowohl eine fristlose Kündigung als auch eine Strafanzeige angedroht worden.

Die Klägerin suchte ebenfalls rechtlichen Beistand und ließ durch ihren Rechtsanwalt die Anfechtung des Aufhebungsvertrages erklären. Als die Beklagte daraufhin eine außerordentliche fristlose, hilfsweise ordentliche fristgerechte Kündigung erklärte, erhob die Klägerin eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Paderborn, das der Klage in erster Instanz stattgab. Gegen das Urteil legte die Beklagte jedoch Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ein.

Das Urteil

Das Landesarbeitsgericht Hamm war anders als das Arbeitsgericht Paderborn der Ansicht, dass der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis der Parteien wirksam beendet hatte. Einen Anfechtungsgrund vermochte das Landesarbeitsgericht weder in der Androhung einer fristlosen Kündigung noch in der Androhung einer Strafanzeige erkennen. Auch das sogenannte „Gebot des fairen Verhandelns“ sei von der Beklagten nicht verletzt worden.

Hinweise für die Praxis

In unserer ausführlichen Urteilsbesprechung unter https://www.ra-wittig.de/urteile-arbeitsgericht/abfindung/drohung-aufhebungsvertrag erfahren Sie, welches Fehlverhalten der Klägerin vorgeworfen wurde und wieso das Landesarbeitsgericht die Drohung mit der fristlosen Kündigung und einer Strafanzeige als unschädlich ansah. Erfahren Sie außerdem, welche Fallgruppen das Bundesarbeitsgericht entwickelt hat, in denen ein Verstoß gegen das Gebot des fairen Verhandelns vorliegt und mit welchen rechtlichen Folgen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einem Verstoß rechnen müssen.

 In unserem „Ratgeber Arbeitsrecht“ erhalten Sie unter https://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrecht/aufhebungsvertrag/ darüber hinaus weitere interessante Informationen rund um das Thema „Aufhebungsvertrag“.

Foto(s): Wittig Ünalp Rechtsanwälte PartGmbB

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