MMV Leasing auf vertraglichen Abwegen

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein vorausgehender Artikel hatte bereits das eigentümliche Vorgehen der RankNet GmbH und Co KG und der kooperierenden MMV Leasing zum Thema.

Obwohl die Besteller der Firmen-Homepages mit eingeschlossenen Hostingleistungen bereits die für diese Internet-System-Verträge typischen Ratenvereinbarungen mit RankNet geschlossen hatten, wurde in mehreren Fällen noch ein „Leasingvertrag oben draufgesetzt“ – mit exakt identischen monatlichen Zahlungen. Also ergibt sich kein Sinn für den Besteller aus dem nachträglich aufgesetzten Konstrukt, nicht einmal der kleinste finanzielle Vorteil. Tatsächlich ergeben sich nur erhebliche Nachteile, weil Besteller bei einer tatsächlichen Leasingfinanzierung ihr Recht auf Zurückbehaltung als effektivem Druckmittel bei Mängeln an der Leistung verlieren könnten.

Verdeckte Projektfinanzierung?

Tatsächlich finanzierte die MMV Leasing aber nicht wie üblicher Weise bei einem Leasingvertrag die Zahlung (Kaufpreis) für die Besteller vor, sondern für RankNet. Der System-Homepagegestalter gelangte dadurch sofort an die vollständige Zahlung der Vertragssumme, anstatt über ratenweise Zahlungen der Besteller. 

.......lesen Sie weiter unter ramusiol.com ......



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stefan Musiol

Beiträge zum Thema