Mobbing im Internet (Cyber Mobbing)

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Mobbing ist heutzutage leider keine Seltenheit. Es findet statt am Arbeitsplatz, in der Schule oder in der Nachbarschaft. Dabei bietet gerade das Internet den Tätern die Möglichkeit über Internetforen, Blogs und sozialen Netzwerken wie Facebook oder meinVZ Beleidigungen, Verleumdungen, Belästigungen, unwahre Behauptungen und generell Diffamierungen unmittelbar in die Öffentlichkeit zu tragen (so genanntes Cyber-Mobbing), mit zumeist erheblichen Folgen für die Betroffenen. Denn derartige Diffamierungen werden von jedem, sei es der (künftige) Arbeitgeber, der Mitschüler oder schlicht Freunden, wahrgenommen. Kurzum wird das Bild des Betroffenen wesentlich von den (diffamierenden) Äußerungen Dritter geprägt. Hierdurch kommt es regelmäßig nicht nur zu finanziellen Einbußen (welcher Selbständige oder Arbeitssuchende kann diffamierende Angaben über sich im Internet tolerieren?), sondern vor allem zu schwerwiegenden psychologischen Auswirkungen, im äußersten Fall leider sogar mit der Konsequenz einer Selbsttötung.

Verstärkt wird der Effekt zumeist dadurch, dass die maßgeblichen Internetseiten besonders präsent sind. „Googled“ man den Namen eines Betroffenen, so erscheinen in vielen Fällen die Seiten mit diffamierendem Inhalt auf den vorderen Plätzen.

Zu berücksichtigen ist schließlich, dass Internetseiten kein zeitliches Ablaufdatum haben. Steht also etwas über jemanden im Netz, so bleibt dies auch im Netz - sofern man sich hiergegen nicht mit juristischen Mitteln zur Wehr setzt. Mit einem Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Schule ist es also nicht getan.

(Zivil-)Rechtlich betrachtet stellt jegliche Diffamierung im Internet eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar, gegen die man sich zur Wehr setzen kann und sollte. In den allermeisten Fällen bietet es sich an, direkt gegen den Verursacher vorzugehen und diesem ein Wiederholen der Diffamierung unter Strafe zu verbieten. Ein schöner Nebenaspekt hierbei ist, dass dieser darüber hinaus verpflichtet ist, die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit zu ersetzen. Auch dieser finanzielle Druck, den man sodann auf den Täter ausüben kann, vermag diesen in vielen Fällen zu einem Umdenken zu bewegen. Neben oder statt dem Verletzer kann auch gegen den Betreiber einer Internetseite vorgegangen und eine Löschung der rechtsverletzenden Inhalte begehrt werden. Diese rechtlichen Möglichkeiten, das Internet „aufzuräumen“, sollten unbedingt zum Schutz der eigenen Person (zeitnah) angegangen werden.

Neben den zivilrechtlichen Möglichkeiten kommen selbstverständlich auch strafrechtliche Maßnahmen in Betracht. Diese sind nach unserer Erfahrung jedoch oft wirkungslos, da oft ein zu langer Zeitraum bis zu einem Tätigwerden der Staatsanwaltschaften vergeht oder ein Verfahren eingestellt bzw. auf den Privatklageweg verwiesen wird. Vorrangig sollte eine Strategie daher auf einem zivilrechtlichen Weg gewählt werden.



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