Mobbing und Schadensersatz

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Viele verkennen, dass Mobbing oftmals auch Straftatbestände erfüllt. So liegt regelmäßig der Tatbestand der Beleidigung vor, oder der Verleumdung. Aber auch Körperverletzung ist nicht ganz abwegig.

Ob eine Strafanzeige sofort sinnvoll ist, muss geprüft werden. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Aktivitäten des Mobbers gestoppt werden.

Hier ist an einen Unterlassungsanspruch zu denken, der in Form einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durchgesetzt werden kann. 

Um diesen in Ruhe durchsetzen zu lassen, ist es oftmals ratsam, dass die bzw. der Betroffene sich vom Arzt "aus dem Verkehr ziehen lässt". Fortsetzung: http://www.dieonlinekanzlei.de/--a62.html

Rechtsanwalt Michael Borth, Erfurt

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