Modernisierung durch Vermieter: Austausch eines Gasherds gegen einen Induktionsherd

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Der klagende Vermieter wollte im vorgestellten Fall von seinen Mietern erreichen, dass diese eine Modernisierungsmaßnahme, bei der der in der Mietwohnung vorhandene und mitvermietete Gasherd gegen einen Induktionsherd ausgetauscht wird, dulden. Die Mieter hatten sich dagegen gewehrt, da sie in der Maßnahme keine Gebrauchswerterhöhung sehen und klagten hilfsweise gegen den Vermieter auf Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 500,00 €, um induktionsgeeignete Töpfe und Pfannen anschaffen zu können.

Das Amtsgericht Schöneberg (Az. 100 3 C 196/16) hat sowohl dem Vermieter, als auch den Mietern Recht gegeben. So mussten die Mieter den Herdaustausch als Modernisierung zwar dulden, allerdings nur Zug um Zug gegen Zahlung des beanspruchten Kostenvorschusses für die Anschaffung neuer Töpfe und Pfannen. Der Einbau eines Induktionsherds führt nach Ansicht des Gerichts zu einer merklichen Gebrauchswerterhöhung gegenüber einem Gasherd, da die Unfallgefahr durch eine offene Flamme – wie beim Gasherd – deutlich reduziert wird. Die Mieter müssen die Modernisierungsmaßnahme somit dulden. Allerdings können die Mieter vom Vermieter einen Kostenvorschuss für das Anschaffen der neuen Pfannen und Töpfe verlangen, da diese Anschaffung nur dadurch notwendig wird, dass die alten Pfannen und Töpfe nicht mehr verwendet werden können. Die Anschaffung beruht daher auf der Modernisierungsmaßnahme, sodass ein Ersatz dieser Aufwendungen durch den Vermieter geschuldet ist. 

Dr. Silke Ackermann

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Straf- und Verkehrsrecht


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