Modifizierte Unterlassungserklärung bei Abmahnung von Rechtsanwalt Sebastian für DigiRights

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Nach der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner spricht jetzt auch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin Abmahnungen im Auftrag der DigiRights Administration GmbH aus.

Den Abgemahnten wird wie immer vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Musikwerke im Internet über Filesharing-Netzwerke bzw. Internettauschbörsen, wie etwa Bittorent oder eDonkey/eKad, öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die abgemahnten Anschlussinhaber werden insoweit zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Erstattung der vorgeblich entstandenen Rechtsverfolgungskosten aufgefordert.

Zu erstatten sind vom vermeintlichen Rechteverletzer nach § 97a Abs.1 S.2 UrhG jedoch nur die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten. Anwaltskosten sind grundsätzlich nur dann erforderlich, wenn der abmahnende Rechteinhaber mangels eigener Sachkunde zum Ausspruch der Abmahnung und damit zur Verfolgung der behaupteten Urheberrechtsverletzung auf die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe angewiesen war. Gerade die DigiRights Administration GmbH, deren primärer Geschäftsgegenstand der Erwerb von Rechten an Tonaufnahmen zum Schutze gegen deren rechtswidrige Verwertungen im Internet ist, dürfte nun aber über eigene Sachkunde hinsichtlich der Verfolgung angeblich im Internet begangener Rechtsverletzungen verfügen. Auf die Hilfe des gleichwohl von ihr bemühten Rechtsanwalts ist die DigiRights hierbei nicht angewiesen. Die durch die Beauftragung des Rechtsanwalts entstandenen Rechtsanwaltskosten sind also nicht erforderlich im Sinne des § 97a Abs. 1 Satz 2 UrhG und somit vom Abgemahnten auch nicht zu erstatten. Der von der Gegenseite mit der Abmahnung geltend gemachte Kostenerstattungsanspruch muss demnach konsequenterweise ausscheiden.

Das Gleiche gilt für den Schadensersatzanspruch zumindest dann, wenn dem abgemahnten Anschlussinhaber kein Verschulden hinsichtlich der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung nachgewiesen werden kann, er also weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. Ob es an einem solchen Verschulden fehlt, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig und bedarf insbesondere im Hinblick auf den möglichen Fahrlässigkeitsvorwurf der anwaltlichen Prüfung.

Aber Achtung:

Der mit der Abmahnung gleichfalls geltend gemachte Unterlassungsanspruch trifft den Anschlussinhaber verschuldensunabhängig und kann von der abmahnenden Gegenseite in aller Regel mit Erfolg gerichtlich gegen den Anschlussinhaber durchgesetzt werden. Die hierdurch anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten sind dann vom unterlegenen Anschlussinhaber zu tragen. Um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden, sollte der Unterlassungsanspruch daher höchstvorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erfüllt werden.

Greifen Sie hierbei unter keinen Umständen auf die der Abmahnung beigefügte und von Rechtsanwalt Sebastian vorgefertigte Unterlassungserklärung zurück!

Sie schneiden sich mit Abgabe er vorgefertigten Unterlassungserklärung die Möglichkeit ab, die mit der Abmahnung gleichfalls verfolgten Zahlungsansprüche abzuwehren. Die von dem gegnerischen Anwalt vorbereitete Unterlassungserklärung beinhaltet nämlich unter Ziff. 2) ein Schuldanerkenntnis und begründet nach Ziff. 3) eine selbstständige Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten. Zudem beschränkt sich die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf nur einen Titel, obwohl meist mehrere Werke, an denen die DigiRights die ausschließlichen Verwertungsrechte erworben hat, betroffen sind. Dies eröffnet DigiRights die lukrative Möglichkeit, weitere kostenpflichtige Folgeabmahnungen auszusprechen.

Lassen Sie stattdessen von einem Rechtsanwalt, der sich im Internet- und Urheberrecht auskennt und über Erfahrung in der Bearbeitung von Filesharing-Abmahnungen verfügt, eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. So lassen sich,

- Gerichtsverfahren vermeiden,

- Folgeabmahnungen ausschließen

und

- unberechtigte Forderungen abwehren.

Jörg Halbe ist Rechtsanwalt in Köln und geschäftsführender Gesellschafter der Kölner Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Halbe berät und vertritt seit vielen Jahren bundesweit private wie gewerbliche Abmahnopfer in allen Fragen des Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrechts - schnell, diskret und effizient!

Zur zunächst unverbindlichen und insoweit selbstverständlich kostenfreien Besprechung der Sach- und Rechtslage erreichen Sie uns täglich bis 19.30 Uhr telefonisch unter der Durchwahl 0221 - 460 233 13.


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