Nachtzuschlag zusätzlich zum Mindestlohn oder nicht?

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Nachtzuschlag & Mindestlohn

Der allgemeine Mindestlohn gilt ab dem 1.1.2015, daneben gibt es in einigen Branchen tarifliche Mindestlöhne und Zuschläge zum Gehalt.

Weiterhin kann sich z.B. aus Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung bei Nacharbeit ergeben. Dies ist oft mit einem gewissen prozentualen Aufschlag geregelt. So etwa im Metall-Tarifvertrag.

Im konkreten Fall hatte der Mitarbeiter bis Ende 2014 nur 7 € / h und dazu einen Nachtzuschlages von 25 % gemäß Tarifvertrag erhalten.

Der Arbeitgeber wollte nun ab dem 01.01.2015 nur 7 € + 25 % = 8,75 € zahlen. Die 8,75 € sind mehr als die vorgeschriebenen 8,50 € / h. Damit sei der Mindestlohn eingehalten, so argumentierte der Arbeitgeber. Im Streit stand also, ob der Zuschlag Teil des Mindestlohnes bzw. auf diesen anzurechnen ist.

Der Arbeitnehmer forderte vielmehr 8,50 € + 25 % = 10,62 €.

Das angerufene Arbeitsgericht Bautzen entschied mit Urteil vom 25.06.2015 zugunsten des Arbeitnehmers. In den Mindestlohn seien nur solche Lohnbestandteile anzusetzten, die unmittelbare Gegenleistung für die geleisteten Arbeitsstunden sind.

Beim Nachtzuschlag soll die für den Körper anstrengendere Nachtarbeit honoriert werden. Es sei Gegenleistung für die geleistete Arbeitsstunde. Daher sei dieser Zuschlag nicht als Mindestlohnbestandteil anzusehen.

Aus Arbeitgebersicht ggf. misslich bzw. teuer, falls nicht eine Berufung es anders sieht.

Arbeitnehmern kann daher im Bereich des Mindestlohnes nur geraten werden, sich nicht einfach abspeisen zu lassen bzw. Ansprüche auch geltend zu machen.

Umgekehrt muss man als Arbeitgeber ggf. sein Vergütungsgefüge und dann die Arbeitsverträge anzupassen, soweit dies nicht bereits passiert ist. Hier kann aus anwaltlicher Sicht nur angeraten werden, sich beraten zu lassen und dann die Arbeitsverträge aktuell zu halten. In diesem Zuge werden sicherlich einige Klauseln anzupassen und zu ändern sein.

Martin Bandmann
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

www.rechtsanwalt-bk.de

Herr Rechtsanwalt Bandmann hat den theoretischen Kurs für den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ erfolgreich absolviert und bearbeitet das Arbeitsrecht vertieft, u.a. Themen wie Kündigung, Lohnforderung, Prüfung von Arbeitsverträgen u.v.m.. Wir vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht Bautzen oder Cottbus und darüber hinaus in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.


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