Negative Google-Bewertung löschen lassen - Tipps, FAQs und kostenlose Erstberatung durch Anwalt

  • 11 Minuten Lesezeit
Google Bewertung löschen lassen
Das Unternehmensprofil auf Google und die darauf abgegebenen Bewertungen sind heutzutage zentral für den Ruf eines Unternehmens. Falsche, unberechtigte oder geschäftsschädigende negative Bewertungen können jedoch ein ernsthaftes Problem darstellen. Es gibt allerdings Möglichkeiten, gegen solche Bewertungen vorzugehen. Zunächst sollte auf eine schlechte Bewertung nicht sofort reagiert werden, um die Chancen einer Löschung nicht zu mindern. Wichtig ist die Sicherung der Bewertung zu Beweiszwecken, ohne Kontakt zum Bewerter oder Google aufzunehmen. In komplexen Fällen oder wenn man den Löscherfolg nicht dem Zufall überlassen möchte, wird empfohlen, fachkundige Hilfe, konkret durch einen spezialisierten Anwalt, zu beanspruchen. Unsere Kanzlei, bewertung-löschen24.de, bietet hierfür spezialisierte Unterstützung an und zeichnet sich durch langjährige Erfahrung aus. Wir sind darauf spezialisiert, unberechtigte Google-Bewertungen zu entfernen, und können den Prozess effizient für Sie gestalten. Ein erstes Orientierungstelefonat mit uns ist kostenlos und unverbindlich, um Ihre Situation zu besprechen und den besten Weg vorzuschlagen. Als erfahrene Anwaltskanzlei, die den berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, bieten wir Sicherheit und Fachkenntnisse, die Löschagenturen nicht leisten können.

Vermutlich wird sich jedes Unternehmen notgedrungen im Laufe der Zeit mit unberechtigten, sachfremden oder gar geschäftsschädigenden negativen Bewertungen auf Google bzw. Google Maps und dem Entfernen von Bewertungen befassen müssen. Wenn sich dann noch das Gerechtigkeitsgefühl in Teilen der Gesellschaft verschiebt, verkommen negative Rezensionen immer mehr zum Druckmittel. Es entsteht der Anschein, dass mit Hilfe einer Negativbewertung, die zudem noch in der Anonymität des Internets abgegeben wird, solche Interessen durchgesetzt werden sollen, die sich auf legalem Wege nicht erreichen lassen. So nehmen wir in unserer Kanzlei wahr, dass gerade Google Bewertungen und Rezensionen immer häufiger bewusst eingesetzt werden, um Unternehmen in der Öffentlichkeit anzuprangern und dadurch zu schädigen. Dies können Fälle sein, in denen enttäuschte Kunden oder Mitarbeiter das Bewertungssystem von Google als Retourkutsche missbrauchen, weil bspw. Forderungen zurecht zurückgewiesen worden sind. Aber auch die Konkurrenz kann dazu verleitet sein, Mitbewerber negativ bei Google zu bewerten, um so den eigenen Wettbewerb zu fördern und gleichzeitig den Konkurrenten zu schwächen. Auch Fälle, in denen Querulanten aus Langeweile wahllos Unternehmen über deren Unternehmensprofil verunglimpfen, kommen in unserer Beratungspraxis vor.

Schon diese Beispiele zeigen, dass das Bewertungsportal von Google nicht ausschließlich dazu genutzt wird, einen Betrieb oder ein Unternehmen wahrheitsgemäß darzustellen, um so den Inhaber mit fairen Mitteln zur Optimierung der Leistungen zu animieren. Stattdessen wird das Unternehmensprofil bei Google in unzulässiger Weise ausgenutzt, indem falsche und rechtswidrige Rezensionen veröffentlicht werden.

Auch wenn solche schlechten Bewertungen natürlich ein Ärgernis darstellen, das sich vermutlich niemals ganz vermeiden lässt, gibt es eine gute Nachricht:

Weil diese schlechten Bewertungen regelmäßig sowohl gegen geltendes Recht als auch gegen die Richtlinien von Google verstoßen, sind die Chancen einer Löschung hoch. Bei einer taktisch sinnvollen Vorgehensweise lassen sich schlechte Google-Bewertungen innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen entfernen - das gilt gerade auch für anonyme Bewertungen, bei denen der Verfasser unbekannt ist oder die Bewertung unter einem Pseudonym geschrieben hat. Somit bestehen grundsätzlich hohe Erfolgsaussichten, die Löschung unberechtigter Google-Rezensionen zu erwirken.

Will man also die von einer negativen Rezension ausgehende Rufschädigung beseitigen, lohnt es sich, die Google-Bewertung durch einen Anwalt löschen zu lassen

Für eine erfolgreiche Bewertungslöschung bietet sich in der Regel die folgende Vorgehensweise an:


1. Schlechte Rezensionen entdeckt: Ruhe bewahren!

Natürlich ist man geneigt, auf eine unberechtigte Bewertung sofort zu reagieren und einen Kommentar zur Bewertung zu schreiben. Das ist völlig normal und einfach nur menschlich. Allerdings kann eine Antwort auf Bewertungen oder Rezensionen dazu führen, dass eine eigentlich löschbare Bewertung nur aufgrund der vorschnellen Reaktion „unlöschbar“ wird. Dieses Risiko sollte dringend vermieden werden, indem auf eine schlechte Rezension nicht geantwortet wird. Dadurch steigern Sie die Chancen, eine negative Bewertung zu löschen


2. Sicherung der Bewertung zu Beweiszwecken  

Bewertungen können inhaltlich verändert oder nachträglich gelöscht werden. Um dennoch in einem etwaigen Rechtsstreit über die Löschung den Beweis erbringen zu können, dass eine bestimmte Bewertung zu einem bestimmten Zeitpunkt über Google/Google Maps veröffentlicht war, ist dringend zu empfehlen, die betroffene Bewertung zu sichern. Die Sicherung kann sinnvoller Weise entweder per Screenshot oder in Form eines PDF-Dokuments erfolgen. Wichtig ist, dass aus der Sicherung der vollständige Bewertungstext, das bewertete Unternehmen sowie Datum und Uhrzeit der Erstellung der Sicherung hervorgehen. Eventuell macht es Sinn, noch einen Zeugen (Kollegen, Mitarbeiter, Familienangehörige, Freunde etc.) hinzuziehen, die notfalls auch vor Gericht bekunden können, dass die Sicherung in ihrer Gegenwart erstellt worden und die Bewertung in der gesicherten Form veröffentlicht gewesen ist.

Sollten Sie bereits auf die Bewertung geantwortet oder sie kommentiert haben, erstellen Sie bitte auch eine Sicherung Ihrer Antwort. Dies ist für die spätere Taktik von entscheidender Bedeutung. Nur wenn auch Ihre konkrete Antwort auf die Bewertung mit dem vollständigen Wortlaut berücksichtigt wird, können Sie optimal gegen die Rezension, die Sie löschen lassen wollen, vorgehen.


3. Keine Kontaktaufnahme zum Bewerter oder zum Bewertungsportal von Google

Nehmen Sie mit niemandem, der an der Bewertung beteiligt ist, Kontakt auf. Dazu zählt, wie oben erwähnt, einerseits, dass Sie keine Antwort auf die falsche Bewertung verfassen oder sie sonst wie kommentieren sollten.

Andererseits nehmen Sie aber auch bitte keinen Kontakt zu dem (vermeintlichen) Autor der Bewertung auf. Auch die Bewertungsplattform, also Google bzw. Google Maps, sollten Sie nicht kontaktieren. Eine unsachgemäße Reaktion kann Ihren Löschungserfolg beeinträchtigen oder gar ganz unmöglich machen. Das ist insbesondere dann schade, wenn ursprünglich mal guten Chancen zur Löschung bestanden haben.

Sollten Sie bspw. aufgrund berufsrechtlicher Bestimmungen oder kraft Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet sein, kann die falsche Reaktion eines Berufsgeheimnisträgers (Arzt, Anwalt, Steuerberater, Psychotherapeut, Apotheker, Mitarbeiter staatlich anerkannter Beratungsstellen, Sozialarbeiter sowie Mitarbeiter privater Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungen etc.) sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch datenschutzrechtliche Aspekte spielen eine Rolle, wenn bspw. die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) missachtet werden, sodass auch insoweit empfindliche Nachteile drohen.

Aber auch zu Google als Betreiber der Bewertungsplattform sollten Sie keinen Kontakt aufnehmen. Wenn Sie gegenüber Google unnötig Stellung nehmen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre eigenen Ausführungen in einem späteren Löschverfahren als Bumerang gegen Sie verwendet werden.

Ebenfalls bitten wir Sie, sich auch nicht bei dem Bewertungsportal aktiv anzumelden. Sie laufen bspw. Gefahr, dass Sie sich dabei solchen Vertragsbedingungen von Google unterwerfen, die eine spätere Rechtsdurchsetzung erschweren oder gar unmöglich machen.


4. Im Zweifelsfall: Fachkundige Hilfe hinzuziehen und bitte keine „Löschagenturen“ beauftragen!

Wenn Sie unsicher sind oder den Löscherfolg nicht von einem Zufall abhängig machen wollen, scheuen Sie sich bitte nicht, fachkundige Hilfe von einem spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen. Die Kosten eines Anwalts sind in aller Regel überschaubar und stehen durchaus im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Folgen und zum Reputationsverlust, die mit einer ungerechtfertigten und geschäftsschädigenden Bewertung einhergehen können.
Beauftragen Sie schon aus Selbstschutz bitte auch keine Löschagenturen, die nicht offiziell zur Anwaltschaft zugelassen und in das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eingetragen sind. Das gilt selbst dann, wenn diese Löschagenturen damit werben, dass sie angeblich mit Anwälten zusammenarbeiten würden.

Bei der Bewertungslöschung handelt es sich tatsächlich um eine komplexe Rechtsmaterie, die u.a. die Rechtsgebiete des Äußerungs-, Datenschutz-, Telemedien- und Wettbewerbsrechts umschließt.

Löschagenturen, die nicht zur Anwaltschaft zugelassen sind, dürfen gerade keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls vornehmen und sind somit nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) aus vielen guten Gründen nicht dazu befugt, Rechtsdienstleistungen für Kunden zu erbringen und Google-Bewertungen zu löschen. Dies ist nur Rechtsanwälten gestattet, also echten Organen der Rechtspflege, die sich durch Studium und Staatsexamen qualifiziert haben, und die strengen berufsrechtlichen Regeln unterliegen, wozu bspw. auch Haftungs-, Fortbildungs- und Verschwiegenheitspflichten zählen.

Sollten Sie dennoch eine Löschagentur mit der Beanstandung beauftragen, kann allein schon ein unsachgemäßes Tätigwerden dieser Löschagentur in Ihrem Namen dazu führen, dass eine eigentlich löschbare Bewertung unlöschbar wird.

Welche Google Bewertungen lassen sich löschen oder entfernen?

Rezensionen und Bewertungen auf Google/Google Maps lassen sich immer dann löschen, wenn die Google-Bewertung gegen

- die Richtlinien von Google oder gegen

- geltendes Recht (beispielsweise bei unzulässigen Meinungsäußerungen oder unwahren Tatsachenbehauptungen)

verstößt.

In aller Regel wird mit einer Beanstandung zunächst Google zur Prüfung und anschließenden Löschung der Bewertung aufgefordert. Das richtige Vorgehen gegen das Bewertungsportal hat sich dabei als effektivste Möglichkeit zur Bewertungslöschung herausgestellt - dies gilt natürlich ganz besonders für anonyme Bewertungen.

Dennoch ist die Auswahl der richtigen Taktik stets Frage des Einzelfalls. Um die Chancen zu erhöhen und eine Rezension zu löschen, sollte dieser Taktikfrage, neben den rechtlichen Aspekten der Rechtswidrigkeit von Bewertungen, ein besonderes Augenmerk gewidmet werden.


Welche Google-Bewertungen sind nicht löschbar?

Es ist bedauerlich, dass es darauf keine eindeutige und vollständige Antwort gibt. Basierend auf unserer Erfahrung können wir jedoch feststellen, dass eine Internetbewertung, die auf einem nachweisbaren Kundenkontakt oder einer geschäftlichen Beziehung beruht und entweder auf wahren Tatsachenbehauptungen beruht und/oder sich im Rahmen zulässiger Meinungsäußerung bewegt, vom bewerteten Unternehmen akzeptiert werden muss und sich somit nicht entfernen lässt. Zudem müssen die Bewertungen dann auch noch den Richtlinien von Google entsprechen.

Gleichwohl zeigt die Praxis, dass selbst in scheinbar aussichtslosen Fällen durch eine geschickte Herangehensweise oft noch eine Löschung der Bewertung erreicht werden kann. Daher ist es überraschend, wie viele Bewertungen letztendlich gelöscht werden können, trotz anfänglicher Zweifel.


Kann ich eine Google-Rezension auch ohne Anwalt löschen?

Natürlich können Sie versuchen, die ungerechtfertigte Bewertung selbst und ohne Hilfe von einem Anwalt zu löschen lassen. Der Erfolg hängt von Ihrem individuellen Fall und Ihrer Expertise ab. Generell gilt: Je wichtiger die Bewertung für Sie oder Ihr Unternehmensprofil ist, desto eher sollten Sie professionelle Hilfe eines auf dieses Gebiet spezialisierten Anwalts in Betracht ziehen.  Eine Bewertung, die Ihren Ruf stark schädigt oder sich negativ auf Ihr Geschäft auswirkt, erfordert möglicherweise die Unterstützung eines Anwalts. Im Gegensatz dazu können Sie bei weniger bedeutenden Bewertungen möglicherweise risikofreudiger vorgehen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Ihr Vorgehen auch kostenpflichtige Gegenansprüche auslösen kann. Unsachgemäßes Vorgehen kann zudem dazu führen, dass eine eigentlich löschbare Bewertung unlöschbar wird, selbst wenn Sie später Rechtsanwälte beauftragen.


Wie lange dauert es für mein Unternehmen, bis eine negative Bewertung gelöscht wird?

Die Dauer des Löschungsprozesses variiert je nach den Umständen und dem Verlauf des Verfahrens erheblich. Aus unserer Erfahrung heraus können wir sagen, dass das Löschen in unkomplizierten Fällen in der Regel zwischen 1 und 4 Wochen dauert. Dies gilt für die Mehrheit der Löschungsanfragen.

Es wäre jedoch unangebracht, konkrete Zeitrahmen zu versprechen oder entsprechende Erwartungen zu wecken. Der genaue Verlauf des Löschungsprozesses ist nicht vorhersehbar, insbesondere wenn Google oder die Verfasser der Bewertungen sich gegen die Löschung wehren und es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Daher wäre es unseriös, an dieser Stelle feste Angaben zur Dauer des Verfahrens zu machen.


Warum sollten Sie sich gerade für unsere Rechtsanwälte von bewertung-löschen24.de entscheiden?

Bei uns handelt es sich um eine echte Anwaltskanzlei, in der Ihr Anliegen von einem erfahrenen Rechtsanwalt oder Fachanwalt bearbeitet wird. Als zugelassene Rechtsanwälte unterliegen wir strengen berufsrechtlichen Vorschriften, die unter anderem die Haftung, die Mandatsbearbeitung und die Verschwiegenheit regeln.

Das unterscheidet uns grundlegend von Internetagenturen oder sog. Löschagenturen, die nicht als Anwaltskanzlei zugelassen sind und daher oft auf illegale Weise im Bereich der Bewertungslöschung und Rechtsberatung tätig sind.

Wir legen zudem großen Wert auf eine effiziente Büroorganisation, die es Ihnen ermöglicht, schnell und unkompliziert persönlichen Kontakt zu uns aufzunehmen. Ihr Sachbearbeiter in unserer Kanzlei ist sowohl telefonisch als auch per E-Mail direkt erreichbar.

Seit unserer Gründung im Jahr 2007 haben wir uns auf IT-Recht, Internetrecht und eCommerce-Recht spezialisiert und verfügen über umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich. Als Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz sind wir besonders auf die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden und Unternehmen ausgerichtet. Unsere Expertise im Bereich des Äußerungsrechts, das die Grundlage jeder Bewertung bildet, ergänzt unsere fachliche Qualifikation im Bereich der Bewertungslöschung. Zudem sind wir mit Datenschutzrecht, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), vertraut, da diese oft Gegenstand von Internetbewertungen sind. Drei unserer Partner sind zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV-SÜD), einer von ihnen ist auch zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV-SÜD).

Dank unserer Ausrichtung, unserer Fachkenntnisse und unserer langjährigen Erfahrung sind wir der richtige Partner für die Löschung von Google-Bewertungen und können Ihnen einen Überblick über die Rechtswidrigkeit von Bewertungen vermitteln.

Sie können sich deshalb gerne selbst von uns überzeugen, indem Sie uns für ein unverbindliches Orientierungstelefonat kontaktieren.


Ist das Orientierungstelefonat wirklich kostenlos?

Ja, absolut!  Wir glauben, dass es wichtig ist, zunächst grundlegende Fragen und Bedenken zu klären, bevor man sich für eine Bewertungslöschung entscheidet. Dies ist nur möglich, wenn wir uns unverbindlich über Ihr Anliegen austauschen können. Dabei können Sie mehr über uns und unsere Vorgehensweise beim Löschen von Google-Bewertungen erfahren, und wir können Ihre Erwartungen und Ziele verstehen.

Es ist auch wichtig, dass die Chemie zwischen uns stimmt. Während des Orientierungstelefonats sollten Sie feststellen können, ob Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass dies nur funktioniert, wenn Sie sich keine Sorgen machen müssen, dass bereits beim Erstkontakt Kosten entstehen könnten.

Erst wenn alle Aspekte besprochen wurden und Sie uns formell beauftragen, fallen die zuvor vereinbarten Anwaltsgebühren an. Das versprechen wir! Wenn Sie sich nach dem Orientierungstelefonat gegen eine Beauftragung unserer Kanzlei entscheiden, entstehen Ihnen keine Kosten.


Können wir auch eine erfolgsabhängige Honorare nur für den Fall einer erfolgreichen Löschung vereinbaren?

Bedauerlicherweise ist es rechtlich nicht möglich, eine erfolgsabhängige Vergütung im Zusammenhang mit dem Löschen von Bewertungen zu vereinbaren. 

Als Anwaltskanzlei sind wir gemäß den berufsrechtlichen Vorschriften nicht befugt, erfolgsabhängige Honorare anzubieten. Gemäß § 49b Absatz 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sind Erfolgshonorare ausdrücklich untersagt, es sei denn, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht etwas anderes vor. Eine Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist nach den gesetzlichen Bestimmungen nur zulässig, wenn es offensichtlich ist, dass Sie ohne eine solche Vereinbarung von der Rechtsverfolgung abgehalten würden, wie es in § 4a Absatz 1 RVG festgelegt ist.

In unserer Kanzlei sind solche Fälle bisher noch nie aufgetreten. Falls Sie jedoch der Ansicht sind, dass Ihr Fall bzw. die von Ihnen beabsichtigte Löschung besondere Umstände aufweist, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung, um dies zu besprechen.


Negative Rezensionen löschen lassen durch Rechtsanwalt

Natürlich helfen wir auch gern Ihnen, wenn Ihnen darum geht, negative Google Bewertungen oder negative Google Rezensionen löschen zu lassen. Als auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Anwaltskanzlei haben wir seit knapp 20 Jahren Erfahrung im Umgang mit Bewertung sowie mit dem Löschen von Bewertungen.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0711 - 88 24 1006, unser Anfrageformular oder über unsere Internetseite bewertung-löschen24.de

Kontaktieren Sie uns gern für ein kostenloses Orientierungstelefonat und lernen uns unverbindlich kennen.

Foto(s): Alexander F. Braeuer


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander F. Bräuer

Beiträge zum Thema