negativen Bewertung eines Mitarbeiters auf Google löschen

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Im Falle einer negativen Bewertung eines (ehemaligen) Mitarbeiters auf Google ist es möglich, diese zu melden und entfernen zu lassen.  

Die Entfernung unwahrer oder beleidigender Bewertungen gehört zu unseren Tätigkeitschwerpunkten. Als Anwälte für Medienrecht in Berlin finden wir   prägnant, schnell und effizient Lösungen. Denn negative und oftmals unwahre Behauptungen über Unternehmen führen zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden. 

Erfahrungsgemäß sind dabei negative Google-Bewertungen besonders relevant, da sie bei einer Google-Suche unmittelbar sichtbar sind. Was viele nicht wissen: 

Google hat bestimmte Richtlinien zu verbotenen und eingeschränkt zulässigen Inhalten aufgestellt, wonach Inhalte, die deren  Kriterien nicht erfüllen wieder gelöscht werden müssen.

Hierzu gehören auch negative Inhalte über eine aktuelle oder frühere Berufserfahrung. Das heißt, es ist verboten, den Arbeitgeber in negativer Weise auf Google zu bewerten.

Haben Sie auch eine negative Bewertung eines Arbeitnehmers erhalten? 

Als erfahrene Experten für die Löschung von negativen Bewertungen im Internet beraten wir seit vielen Jahren Unternehmen und Einzelpersonen bundesweit. 

Im Falle einer unzulässigen Bewertung gehen wir gezielt dagegen vor und verlangen gegenüber den Rezensenten und/oder Google die Löschung der negativen Bewertungen, fordern zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf und setzen Ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durch. Bei dem Unterlassungsanspruch kommt zudem ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht. In manchen Fällen sollte Strafantrag gestellt und eine Strafanzeige erstattet werden, was wir gerne für Sie übernehmen.

Im Falle einer negativen Bewertung durch einen Arbeitgeber kommt Google dem penibel und unverzüglich nach. 

Welche Bewertungen sind noch (un)zulässig?

Negative Bewertungen sind solange zulässig, wie sie auf wahren Tatsachen beruhen und die Grenze zur sogenannten Schmähkritik nicht überschreiten. Schmähkritik ist eine Äußerung, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Polemische oder überspitzte Kritik ist hiervon noch nicht erfasst; erforderlich ist vielmehr, dass die Meinungsäußerung in der Herabsetzung der Person besteht. Es bestehen daher generelle Duldungspflichten, solange die Bewertung als sachliche Kritik zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt. 

Anders gestaltet sich die Rechtslage, wenn es sich bei Bewertungen um Tatsachenbehauptungen handelt. Hier kann eine Abwägung zwischen der in dem Verbot liegenden Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit auf der einen und der Gefährdung des geschützten Rechtsguts durch die Äußerung auf der anderen Seite erforderlich sein. Geht es um Tatsachenbehauptungen, kommt bei der Abwägung dem Wahrheitsgehalt entscheidende Bedeutung zu. Grundsätzlich tritt die Meinungsfreiheit bei unwahren Tatsachenbehauptungen zurück, da unrichtige Informationen nichts zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen können.

Fragen zum Persönlichkeitsrecht? 

Wurden Sie oder Ihr Unternehmen auch zu Unrecht von einem Mitarbeiter negativ bewertet oder enthält die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik? 

Um die Erfolgsaussichten eines Löschungsbegehrens und etwaiger Folgeansprüche beurteilen zu können, bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Übersenden Sie uns hierzu den Link oder ein Screenshot der negativen Bewertung. Wir teilen Ihnen umgehend mit, ob mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung und/oder Verbreitung der streitgegenständlichen Bewertung geltend gemacht werden kann. Als erfahrene Experten für die Löschung von negativen Bewertungen im Internet beraten wir seit vielen Jahren effizient und mit Augenmaß Unternehmen und Einzelpersonen bundesweit.

Jüdemann Rechtsanwälte sind IP-Anwälte. Wir beraten und vertreten ihre Mandanten in allen Fragen des Schutzes und der Verwertbarkeit kreativer Leistungen. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. 

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren

Mit freundlichen Grüßen

Jüdemann Rechtsanwälte


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