Neue Abmahnung der Cartier International AG durch Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte / Trinity

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Wir berichten erneut über eine Abmahnung der Cartier International AG, Hinterbergstraße 22, Postfach 61, CH-6312 Steinhausen, Schweiz durch die Kanzlei Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte, Frankfurt am Main (dort: RA Marschollek). Gegenstand der Abmahnung ist eine markenrechtliche Verletzung der unter dem Az. DE 1053715 eingetragenen deutschen Wortmarke „Trinity“ durch das Anbieten von „Just Cavalli“ Damenuhren unter der Bezeichnung „Just Cavalli ... Trinity Damenuhr“.

1. Was ist passiert?

Die Kanzlei Norton Rose Fullbright rügt eine Verletzung der Markenrechte an der Marke „Trinity“.

2. Was wird gefordert?

Von Ihnen wird neben der Unterlassung auch Erstattung der Rechtsanwaltskosten unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag und unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes gefordert. Ferner wird Auskunft und Rechnungslegung gefordert, u.a. über Lieferanten, Vorbesitzer, Menge an bestellter Ware usw. sowie Vernichtung der noch vorhandenen markenverletzenden Uhren.

Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der eine bezifferte Vertragsstrafe von 12.500,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung gefordert wird.

Die Abmahnkosten (Rechtsanwaltskosten) der Kanzlei Norton Rose Fullbright LLP Rechtsanwälte werden in diesem jüngsten Fall erneut auf Grundlage eines Gegenstandswerts in Höhe von 300.000,00 EUR berechnet. Die Rechtsanwaltsgebühren für die Abmahnung bei einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr betragen 3.260,90 EUR ohne MwSt.

3. Unsere Empfehlung

Wenn Sie diesen Rechtstipp lesen, haben Sie höchstwahrscheinlich eine markenrechtliche Abmahnung erhalten. Widrigstenfalls haben Sie aber auch bereits eine einstweilige Verfügung oder sogar eine sog. Hauptsacheklage erhalten. Mit all diesen Situationen kennen wir uns seit Jahren aus. Rufen Sie uns daher an! Nehmen Sie eine kostenlose Prüfung Ihrer Unterlagen und Ersteinschätzung in Anspruch. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail, per Fax oder Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Wir sind bundesweit und auch international tätig. Wir haben in über 10 Jahren zahlreiche markenrechtliche Verfahren – auch gegen namhafte und international tätige Unternehmen – geführt. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben!

Darüber hinaus raten wir, bis zu einer kompetenten fachanwaltlichen Beratung diese Regeln zu befolgen:

a. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf.
b. Geben Sie keine Erklärung ab, erteilen Sie keine Auskunft und leisten Sie keine Zahlungen.
c. Vernichten Sie einstweilen keine Ware und rufen Sie diese auch noch nicht zurück.
d. Rufen Sie uns sofort an und lassen Sie sich durch einen Spezialisten beraten.

4. Warum wir?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz”. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz. Wir helfen auch Ihnen im Umgang mit einer Abmahnung oder auch mit der Prüfung Ihres Onlineauftritts. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Wir würden uns freuen, auch Sie erfolgreich vertreten zu dürfen!

Rechtsanwalt Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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