Neue Arbeitsverträge ab 1. August: So bekommen Sie die Unterschriften! (Tipps für Arbeitgeber)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Zum 1. August 2022 wird das Nachweisgesetz erheblich verschärft: Viele Arbeitsverträge müssen erneuert werden, untätigen Arbeitgebern drohen Ansprüche von Arbeitnehmern und empfindliche Bußgelder.

Bei bestehenden Arbeitsverhältnissen benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitnehmers zu den Änderungen. Da die Änderungen oft nicht nur das Nachweisgesetz und die EU-Richtlinien-basierte Gesetzesänderung vom 1. August 2022 betreffen, sondern auch so manche Altklausel auf den neusten, heißt: rechtskonformen, Stand hieven, sind die Änderungen meist auch mit Nachteilen für den Arbeitnehmer verbunden.

Denn: Sind manche Klauseln im Arbeitsvertrag unwirksam, wie etwa oft bei Ausschlussklauseln, ist der bestehende Zustand für Arbeitnehmer regelmäßig besser, als wenn alle Arbeitsvertragsklauseln aktualisiert werden würden.

Deshalb ist es durchaus eine Herausforderung, alle oder so gut wie alle Arbeitnehmer hinsichtlich der neuen Arbeitsverträge mit an Bord zu bekommen. Der Arbeitsvertrags- und Kündigungsexperte Anwalt Bredereck sagt, wie Arbeitgeber dafür am besten vorgehen sollten:

1. Informationsschreiben an Arbeitnehmer

Sagen Sie Ihrer Belegschaft in einem Informationsschreiben, warum die Änderungen nötig sind (wegen der Gesetzesänderungen und deren Folgen), und dass Sie diese Gelegenheit zum Anlass genommen haben, sämtliche Arbeitsvertragsklauseln den aktuellen rechtlichen Vorgaben anzupassen.

Weisen Sie gern auf die Nachteile der Änderungen für Arbeitnehmer hin, betonen Sie aber auch, falls das der Wahrheit entspricht, warum es sich letztlich für den Arbeitnehmer doch lohnt, die neuen Arbeitsverträge zu unterschreiben.

Verbinden Sie die Zustimmung mit einem unmittelbaren Vorteil für den Arbeitnehmer, beispielsweise mit einer Gehaltserhöhung, gern auch mit einer, die angestanden hätte.

Setzen Sie eine Frist, innerhalb derer Sie die unterschriebenen Arbeitsverträge retour erwarten. Erfahrungsgemäß wird ein Großteil der Belegschaft hier bereits mitziehen – sofern die Formulierungen passen und die Verträge juristisch und inhaltlich stimmig sind.

Gibt es nur wenige Arbeitnehmer, die nicht unterschrieben haben, empfehle ich ab hier, in Einzelgespräche zu gehen. Ist eine größere Anzahl dazu nicht bereit, rate ich zu einer Informationsveranstaltung.

2. Betriebliche Informationsveranstaltung

Laden Sie die Belegschaft zu einer Informationsveranstaltung, bei der Ihre Mitarbeiter Fragen zu den Änderungen stellen können. Ich empfehle, zu dieser Veranstaltung einen Experten einzuladen. Hier sollte man in der Lage sein, kritisch eingestellte Mitarbeiter mit guten Argumenten von den Änderungen zu überzeugen.

3. Bedenken der Belegschaft herausfiltern

Vielleicht gibt es besondere Nachteile, die einigen Mitarbeitern im Fall einer Zustimmung drohen. Ich rate grundsätzlich dazu, diesen Mitarbeitern hier lediglich eine Kompensation anzubieten und nicht auf vertragliche Änderungswünsche einzugehen.

Halten Sie an Ihrem Ziel fest, einheitliche Verträge zu verwenden. Lässt sich der Mitarbeiter vom neuen Arbeitsvertrag auch nicht mit einer Kompensation überzeugen, ist es regelmäßig besser, dass er den alten Arbeitsvertrag behält, als wenn Ihre Arbeitnehmer verschiedene Vertragsvarianten haben.

Sie brauchen neue Arbeitsverträge oder eine Beratung wegen der anstehenden Gesetzesänderung oder Vertragsänderung?

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. Seit vielen Jahren gestaltet er schwerpunktmäßig auch Arbeitsverträge und überprüft die Wirksamkeit von Arbeitsvertragsklauseln.

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