Neue Entwickelungen bei UDI: Weitere Insolvenzanträge

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Die Entwicklung bei den Firmen der UDI-Gruppe nimmt weiter ihren Lauf. Am 11.06.2021 hat das Amtsgericht Leipzig veröffentlicht, dass die UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG nunmehr auch einen Sachwalter bestellt bekommen hat. Damit ist auch hier klar, dass ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet wird. Die gleiche Mitteilung wurde hinsichtlich der UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG und der Energiemix Festzins GmbH & Co. KG veröffentlicht.

Auch die UDI Energie Festzins V und die UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG, sowie die UDI Energie Festzins III UG & Co. KG und die UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG haben einen Sachwalter erhalten.

Von Seiten der Kanzlei Bergdolt war diese Entwicklung so erwartet worden. Sie folgt dem, was wir bei der UDI Festzins VI beobachtet haben. Auch hier war ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet worden.

In einem derartigen Insolvenzverfahren ist es nicht das primäre Ziel, die Gesellschaft abzuwickeln sondern sie zu sanieren und danach weiterzuführen. Wir erwarten, dass es hier zu einem Prozess kommen wird, bei dem ein Investor eingeschaltet wird.

Dies war schon angeklungen, als von der Gesellschaft U20 Prevent GmbH den Anlegern der UDI-Gruppe das Angebot gemacht wurde, ihre Forderungen zu einem symbolischen Preis von EUR 1,00 abzukaufen und dafür eine Zahlung von letztlich unter 10%, die genaue Höhe variiert je nach Gesellschaft, zu garantieren. Denn auch die Prevent gab an, auf der Suche nach einem Investor für die Finanzierung zu sein.

Auffällig erscheint, dass die jüngeren Gesellschaften bislang wohl noch keinen Insolvenzantrag gestellt haben. Das kann darauf hindeuten, dass es dort eine bessere Perspektive gibt. Der Grund kann sein, dass entweder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit größer ist oder dort mehr Kunden das Angebot der U20 Prevent angenommen haben. Die Folge ist nämlich, dass eine Nachrangigkeit der Forderung der Anleger dadurch bestätigt wird. Wird sie nicht bestätigt, dann ist sehr fraglich, ob es die Nachrangigkeit überhaupt gibt. Die BaFin geht offensichtlich davon aus, dass die Verträge der UDI im Hinblick auf die dort enthaltende Nachrangvereinbarungen unwirksam sind. Deswegen wurde von Seiten der BaFin die Rückabwicklung angeordnet.

Jedoch kann eine Entwicklung an einer anderen Front eine Gefährdung darstellen. So hat jüngst auch die te management GmbH einen Insolvenzantrag gestellt.

Sie hat eigene Anleger, die davon betroffen sind. Aber auch Anleger verschiedener UDI-Gesellschaften könnten mit in den Insolvenz-Sog hineingezogen werden.

Denn es wurden auch zwischen den Gesellschaften Gelder ausgereicht, die nun gefährdet sind. Dazu können auch mehrere UDI-Gesellschaften, wie die Festzins 13 oder 14 gehören, der Umfang ist aber noch unklar.

Insgesamt, muss man leider sagen, dass das System UDI nicht zur Ruhe kommt.

Für Anleger gilt es auf der Hut zu sein.

Wer in eine der Gesellschaften investiert, die bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben, der sollte sich darauf vorbereiten, seine Forderung anmelden. Wer sich unsicher ist, kann sich bei der Kanzlei Bergdolt beraten lassen.

Bei den nicht insolventen Gesellschaften, besteht die Möglichkeit, an diese heranzutreten und zu versuchen eine Lösung zu finden, wie das investierte Kapital zurückgezahlt werden kann.

Auch hier sind wir bereits tätig und unterstützen Anleger, die hier betroffen sind und vertreten sie gegen die jeweiligen Emittenten.



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